Daher haben wir in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessenvertretungen – Herr Bundesrat, bitte, Sie können mir glauben, daß wir mit den Rettungsorganisationen nicht nur stundenlange, sondern wochenlange und monatelange Beratungen geführt haben – nun einen Gesetzestext in Begutachtung geschickt. Eine Begutachtung ist dazu da, die Meinungen und Positionen von allen Betroffenen zu sammeln und dann mit den Betroffenen noch einmal zu diskutieren, damit es zu einer endgültigen Regierungsvorlage kommen kann.
Aber eines, sehr geschätzte Damen und Herren, glaube ich, sollte uns verbinden: erstens dafür zu sorgen, daß Verunfallte bestmöglich versorgt werden können, und zweitens dafür zu sorgen, daß jene, die diese Tätigkeit wahrnehmen, auch rechtlich abgesichert sind und die Voraussetzungen dafür haben. Ich glaube, das ist unverzichtbar für Qualität in ganz heiklen, lebensbedrohlichen Situationen. Ich möchte Sie bitten, uns bei diesem Anliegen zu unterstützen. Kein Mensch will die Ehrenamtlichkeit in Frage stellen. Im Gegenteil, wir wollen sie stützen, damit sie auch in Zukunft Träger unserer gesellschaftlichen Zusammenarbeit ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Erlauben Sie mir, noch ganz kurz auf einige Punkte zu sprechen zu kommen, die in der Debatte angezogen wurden. Es wurde an der Kammerorganisation Kritik geübt und auch im Antrag festgestellt, daß damit kleinere Fraktionen geschädigt würden.
Sehr geschätzter Herr Bundesrat Tremmel! Genau das Gegenteil ist der Fall in dieser neuen Kammerorganisation. Durch die Erweiterung der Gremien, durch die Erweiterung der Vollversammlung von 60 auf 100 Mitglieder ist die demokratische Chance, daß kleine Fraktionen repräsentativer vertreten sind, wesentlich mehr gegeben, als das bei der bisherigen Rechtslage der Fall war. Und das entspricht eigentlich dem, was wir, glaube ich, alle anstreben, nämlich daß auf Basis einer breiten demokratischen Legitimation Interessenvertretung gemacht wird. Ein Gesetz ist meiner Überzeugung nach dann am besten, wenn es von den Betroffenen in seinen politischen Zielsetzungen auch voll akzeptiert wird und wenn die Gruppen, die davon betroffen sind, auch das Recht einer qualifizierten Mitsprache und Mitarbeit gesichert haben. Das soll auch für Minderheiten gelten! Daher halte ich es für richtig, daß diese Erweiterung – auch aufgrund der Größe der Betroffenheiten – gemacht wurde.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Bezüglich der Frage der Größe der einzelnen Organe wurde schon gesagt, daß sich die Anzahl der Ärzte in den letzten Jahrzehnten, seit dieses Gesetz besteht, verdreifacht hat. Und wenn eine Gruppe wesentlich größer geworden ist, dann, glaube ich, ist es auch richtig, daß sich die Organe, in denen diese Gruppe vertreten ist, dieser neuen Größenordnung anpassen. Ich finde daher, daß man nicht von einer enormen Aufblähung der Kammerorganisation reden kann, sondern von einer Neugestaltung auch der inneren demokratischen Meinungsbildung innerhalb der Ärzteschaft in ihrer Gesamtheit.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte noch auf den zweiten Punkt, der in der Diskussion sehr intensiv angesprochen wurde, Bezug nehmen. Es wurden hier die Frage der Anzeigepflicht und die Relation Arzt gegenüber Opfern von Gewalt angesprochen.
Zum einen darf ich rechtlich und juristisch noch einmal festhalten – und ich möchte Sie wirklich bitten, sich auch die Erläuterungen in diesem Zusammenhang noch einmal genau durchzulesen –: Es wird rechtlich sehr klar dokumentiert, daß diese Neuregelung im Ärztegesetz voll den Überzeugungen des Hohen Hauses, auch des Bundesrates, folgt, wonach der Opferschutz im Zentrum steht und dem auch in den verschiedenen Rechtsgrundlagen dazu Rechnung getragen werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)
Dementsprechend habe ich mich bemüht, bei der Behandlung dieses Gesetzes diesem Rechtsverständnis, aber auch diesem sozialen Verständnis Rechnung zu tragen.
Ich darf noch einmal festhalten: Die Ärzte können weiterhin Anzeigen machen, wenn sie es aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Verantwortung und ihrer Einschätzung, daß dies der bessere Weg ist, tun wollen – aber sie müssen nicht. Das Entscheidende ist – und es waren viele Gespräche mit Fachärzten, mit Kinderärzten, mit erfahrenen Betreuern von Gewaltopfern Hintergrund dieser Rechtslage –, daß man dem Opfer oft wesentlich mehr schadet, wenn eine Anzeige ge
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