Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 43

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zen zustimmen, die den Kompetenzbereich der Länder mißachten und untergraben, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir wirklich "für die Wäsch".

Der Nationalrat könnte sagen: Wegen dieser Kleinigkeit werdet ihr doch wohl nicht das gesamte Gesetz ablehnen! Wir können aber leider nicht einen Teil des Gesetzes ablehnen und dem anderen Teil unsere Zustimmung geben. Denn gegen das gesamte Gesetz hätten wir nichts einzuwenden. Außerdem geht es dabei auch darum: Wehret den Anfängen!, denn schon morgen wird an einer anderen Stelle eine Landeshoheit mißachtet, und übermorgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt dann das neue Sanitätsgesetz.

Mit diesem zur Begutachtung ausgesandten Sanitätsgesetz wird dem bestehenden Rettungswesen in unserem Land Tirol und wahrscheinlich auch in den anderen Bundesländern die Basis entzogen. Die Basis unseres Rettungswesens sind nämlich freiwillige Helfer und Mitarbeiter, die unentgeltlich und aus Liebe zum Nächsten ihren Dienst tun.

Mit der im neuen Sanitätsgesetz geforderten Ausbildung und den beruflichen Anforderungen wird der freiwillige Dienst im Rettungswesen nicht nur untergraben, sondern teilweise unmöglich gemacht. Mit dem zur Begutachtung ausgesandten Sanitätsgesetz wird der Grundsatz der freiwilligen Hilfsdienste im Rettungswesen verlassen. Deshalb möchte ich hier im Namen der Tiroler Landesregierung schärfsten Protest gegen dieses geplante Gesetz in der Form, wie es derzeit in Begutachtung steht, einlegen. Und ich möchte gleichzeitig auch ankündigen, daß die ÖVP-Fraktion diesem Gesetz in der vorliegenden Form seine Zustimmung verweigern wird. (Bundesrat Payer: Du bist gegen alles, Herr Kollege Jaud!) – Nein, nicht gegen alles, nur dort, wo berechtigter Einwand erforderlich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nicht hier im Parlament, um einseitig Länderinteressen zu vertreten, sondern wir müssen auch abwägen, was im Gesamtinteresse Österreichs gut oder nicht gut ist. Aber einer Gesetzgebung, die eindeutig unserer Verfassung widerspricht und außerdem die Länderhoheit untergräbt, dürfen wir nicht unsere Zustimmung geben.

Nicht über die Bedeutungslosigkeit des Bundesrates jammern, sondern die verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen ist angesagt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lehnen wir dieses Gesetz ab, senden wir es an den Nationalrat zurück, damit er es in Ordnung bringt und repariert, und wenn er es uns dann neuerlich zur Beschlußfassung vorlegt, werden wir dem Gesetz gerne unsere Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.25

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich für die Debatte zu diesem wichtigen Gesetz herzlich bedanken, aber dann gleich konkret auf den letzten Debattenbeitrag des Herrn Bundesrates Jaud Bezug nehmen. Sie können gewiß sein, wären mein Ressort oder ich in irgendeiner Form in Zweifel gewesen, daß dieses Gesetz nicht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspricht, dann hätten wir es weder in das Parlament noch hier in den Bundesrat eingebracht. Wir haben uns versichert, daß es mit unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang zu bringen ist, und dementsprechend stehe ich voll und ganz zu diesem wichtigen neuen Ärztegesetz. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich darf, sehr geschätzte Damen und Herren, auch wenn dies nicht Gegenstand des Tagesordnungspunktes ist, doch ein paar kurze Bemerkungen zu den Rettungssanitätern und zu den verschiedenen Formen der Ausbildung machen, weil das angesprochen wurde. Mein Ressort und ich fühlen uns im Sinne einer Verbesserung der Versorgung von Verunfallten verpflichtet, die jetzige Situation auch rechtlich besser abzusichern, als das derzeit der Fall ist.


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