Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 42

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des Wohnsitzarztes die ordentliche Mitgliedschaft in der Ärztekammer. Das war aber ursprünglich nicht so beabsichtigt. Beabsichtigt war, es den Ärztepensionisten zu ermöglichen, auch weiterhin Ärzte zu sein und den Ärzteausweis nicht mehr abgeben zu müssen.

Meine Damen und Herren! Ich sehe schon das rote Lämpchen leuchten, daher werde ich versuchen, mich kürzer zu halten und in einigen Sätzen zum Schluß zu kommen.

Ich denke, daß es gerade für Sie und für Kleinstfraktionen zukünftig leichter sein wird, in der Ärztekammer zu reüssieren und dort verschiedene Meinungen einzubringen. Wie es jetzt vorgesehen ist, wird es für Kleinparteien und Kleinstgruppierungen günstiger gestaltet sein. Man kann da sehr schwer von einer Aufblähung des Verwaltungsapparates sprechen.

Die Zufriedenheit der Ärzteschaft wird meiner Ansicht nach steigen. Diese Zufriedenheit ist notwendig, um die Patienten optimal zu versorgen. Zufriedenheit der Ärzte bedeutet auch mehr Motivation, und erhöhte Motivation bringt in einer Zeit, in der die Menschen immer älter werden und das Gesundheitsbewußtsein stetig steigt, bessere Leistungen für die Patienten. Diese besseren Leistungen für die Patienten wollen wir alle erreichen. Gleichzeitig wollen wir auch den Ärzten mit ihren Partikularinteressen entgegenkommen.

Daher wird meine Fraktion keinen Einspruch erheben und Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Jaud zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.19

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hoher Bundesrat! Ich möchte zuerst auf Ihre vorhin gesagten Worte eingehen, Frau Präsidentin! Sie sagten: Wenn jemand seine Redezeit überschreitet, möge er dies vorher sagen. Ich möchte dies somit tun. Ich werde die 5 Minuten ein wenig überschreiten, werde mich aber bemühen, diszipliniert in der Zeit zu sein.

Ich darf mir zuerst erlauben, auf die Ausführungen von Herrn Kollegen Tremmel einzugehen, weil er den Wegfall der Anzeigepflicht der Kindesmißhandlung kritisiert hat. Sehr geehrter Herr Kollege! Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, daß derartige Dinge angezeigt werden. Ich denke nicht, daß das einer gesetzlichen Regelung bedarf. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Im § 40 Abs. 9 des Ärztegesetzes steht – ich erlaube mir zu zitieren –: "Der leitende Notarzt ist gegenüber den am Einsatz beteiligten Ärzten und Sanitätspersonen weisungsbefugt und hat zur Kennzeichnung Schutzkleidung mit der Aufschrift ‚Leitender Notarzt‘ zu tragen."

Dieser Absatz betrifft einen Kernbereich des Kompetenzbestandes des Rettungswesens und somit den Kompetenzbereich der Länder. Das Rettungswesen ist ausdrücklich von der Bundeskompetenz Gesundheitswesen ausgenommen und somit aufgrund der Generalklausel des Artikels 15 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, daß Angelegenheiten des Hilfs- und Rettungsdienstes in Gesetzgebung und Vollziehung gemäß Artikel 15 Abs. 1 B-VG Landessache sind.

Das Amt der Tiroler Landesregierung hat in seiner Stellungnahme zum Ärztegesetz 1998 vom 3. 6. 1998 diese verfassungsrechtlichen Bedenken angemeldet und die Regelung betreffend den leitenden Notarzt abgelehnt. In dem mir vorliegenden Bericht des Gesundheitsausschusses wurde diese Ablehnung jedoch nicht berücksichtigt, während alle anderen Einwendungen, also Einwendungen von Bundesstellen, letztlich im Gesetzestext sehr wohl berücksichtigt wurden.

Es ist deshalb für mich eine Selbstverständlichkeit, daß ich einem Gesetz, das verfassungswidrig ist, die Zustimmung versage. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wenn wir Bundesräte Geset


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