Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 41

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nicht bringen!) Sie hätten dort die Möglichkeit gehabt, Auskunft darüber zu bekommen, wie es mit diesem Ärztegesetz tatsächlich ausschaut. Ich werde mir erlauben, zu den einzelnen Punkten später noch Stellung zu nehmen.

Ich denke, daß das vorliegende Ärztegesetz, das zahlreiche Änderungen mit sich bringt, ein gutes und sinnvolles Gesetz ist. Drei wesentliche Punkte scheinen mir hier erwähnenswert zu sein.

Erstens sollen mit dem vorliegenden Entwurf nunmehr auch die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die zahnärztliche Berufsausübung geschaffen werden. Gleichzeitig kommt es zu einer Umsetzung der einschlägigen europarechtlichen Vorgaben.

Zweitens kommt es auf Wunsch der Ärzte zu einer Neustrukturierung der Ärztekammerorganisation. Dazu muß ich Herrn Dr. Tremmel sagen, daß er das richtig erkannt hat: auf Wunsch der Ärzte. Er hat auch gesagt, daß das eigentlich von den Ärzten ausgegangen ist. Es werden Kurien für die angestellten Ärzte, für die niedergelassenen Ärzte und für die Zahnärzte geschaffen.

Schließlich werden drittens Unzulänglichkeiten im Bereich des ärztlichen Disziplinarrechtes beseitigt.

Nun zu einigen konkreten Punkten, die Sie auch kritisieren. Es ist eine Tatsache, daß es in den letzten Jahren einen Anstieg des körperlichen und sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen gegeben hat. Oder präziser ausgedrückt: Die Sensibilität gegenüber solchen Übergriffen, solchen grauslichen Verbrechen ist ganz einfach größer geworden. Das ist auch richtig so. Es ist aber auch eine Tatsache, daß das Bekanntwerden von sexuellen Mißbräuchen auf viele ärztliche Interventionen zurückgeht. Im neuen Ärztegesetz ist eine Neuregelung der ärztlichen Verschwiegenheitsanzeige und Meldepflicht enthalten.

Bei der schwierigen Materie des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und der dabei auftretenden diagnostischen Unsicherheit scheint es aber zielführender zu sein, die Jugendwohlfahrt damit zu beschäftigen und daher die Jugendwohlfahrt zu benachrichtigen. Es stimmt nämlich nicht, was Sie sagen: daß der Staatsanwalt ausgeschaltet sei. Das trifft auf keinen Fall zu. Es ist aber verständlich, daß man oft aus Angst, Unschuldige zu denunzieren, von einer Anzeige abgesehen hat. Ich weiß auch aus dem Lehrerbereich, wie schwierig es da ist, konkrete Auskünfte über Dinge zu geben, von denen man annimmt, daß sie vielleicht geschehen sind. Nun erfolgt die Meldung an die Jugendwohlfahrt. (Bundesrat Dr. Tremmel: Die kann es besser?) Ich betone aber, daß den Ärzten die Anzeigemöglichkeit nicht genommen wird. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten, nur haben sie nicht mehr die unabdingbare Verpflichtung dazu.

Erwähnenswert ist auch, daß der Verdacht auf Vernachlässigung oder Mißhandlung von Behinderten dem Pflegschaftsgericht zu melden ist.

Sie haben in Ihrem Antrag auch auf die finanziellen Auswirkungen Bezug genommen, die auf die Jugendwohlfahrtsämter zukommen sollen. Dazu ist in den Erläuterungen eindeutig festgestellt worden, daß man keine signifikanten Erhöhungen, keinen signifikanten Mehraufwand erwartet.

Meine Damen und Herren! Demokratiepolitisch scheint es mir richtig zu sein, daß die Ärztekammer neu strukturiert wird. (Bundesrat Dr. Tremmel: Da sind aber die Niederösterreicher anderer Meinung!) Den einzelnen Kurien werden klar umrissene Aufgaben zugewiesen. Es ist richtig, daß die Anzahl der Kammerfunktionäre und -funktionärinnen erhöht worden ist. Da gebe ich Ihnen recht. Bedenken wir aber, daß auch die Ärzteschaft größer geworden ist und daß die Probleme der einzelnen Ärzte diffiziler sind. Ich denke, daß die Ärzte in Zukunft besser vertreten sein werden.

Zu Ihrer Kritik bezüglich des Wahlrechts der Wohnsitzärzte darf ich Ihnen sagen, daß der Wohnsitzarzt erst 1989 eingeführt wurde. Da man früher den Ärzten den Ärzteausweis entzog und sie nicht einmal mehr im Familienkreis behandeln durften, erhielten sie durch die Schaffung


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