Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 50

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Diesen Mut muß man haben, die Frage nach dem Weiterbestand einer Organisation in dieser Klarheit zu stellen, wenn man weiß, wie damals die Stimmung gewesen ist, mit welcher Infamie, mit welcher Polemik gegen die Interessenvertretung gearbeitet wurde! Daß dann von den Mitgliedern ein solch überzeugendes Votum gekommen ist, das stärkt die österreichische Sozialpartnerschaft, das stärkt aber auch die Demokratie in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (876/A und 1418/NR sowie 5787/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Payer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Payer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, liegt schriftlich vor. Ich verzichte daher auf eine Verlesung. Ich bringe nur den Beschlußantrag:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Oktober 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Haunschmid. – Bitte.

11.55

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Wenn Kollege Schaufler sagt, es darf doch ein bißchen ausgebessert werden, und Sie, Frau Ministerin, sagen, es kann doch ein Versehen passieren, dann frage ich mich, warum derartige "Ausbesserungen" in wachsender Häufigkeit vorgenommen werden müssen. Entweder sind die Gesetzesvorschläge nicht genügend durchdacht, oder es werden gute Argumente oder Entschließungsanträge, wie von der Freiheitlichen Partei, nicht angenommen. Wiederholt kommt es dann aber doch aufgrund der Anträge der Freiheitlichen – manchmal nach ganz kurzer Zeit – zu einer Novellierung, wie zum Beispiel beim Kindesmißbrauch.


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