Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 49

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Landesarbeiterkammer-Vollversammlung nach einer Wahl auch unmittelbar in der Zusammensetzung der AK-Hauptversammlung niederschlägt, hat der Vorstand die jeweils in die Bundesarbeiterkammer-Hauptversammlung zu entsendenden Kammerräte neu zu bestellen.

Nach der Wahl in einer Landes-AK werden also die Delegierten dieses Bundeslandes für die AK-Hauptversammlung sofort neu bestellt. Damit, meine Damen und Herren, wird gewährleistet, daß sich die Ergebnisse der Abeiterkammerwahlen in den Bundesländern auch sofort bis in das höchste Gremium der Arbeiterkammer durchschlagen.

Der Vorstand einer Landesarbeiterkammer ist also konkret verpflichtet, in seiner ersten Konstituierung der Vollversammlung die in die Hauptversammlung zu entsendenden Kammerräte neu zu bestellen, wobei natürlich auch eine Wiederbestätigung der bisherigen Delegierten möglich sein wird. Diese Regelung ist aus meiner Sicht deshalb wichtig, da in einem demokratischen Prozeß das Resultat von Wahlen rasch und ohne lange Verzögerungen in den Vertretungsgremien umzusetzen ist. Kein Wähler hat dafür Verständnis, daß ein Wahlergebnis über lange Zeit ohne jede Auswirkung bleibt.

Daher ist diese per Gesetz sichergestellte rasche Umsetzung eines Wahlergebnisses im höchsten AK-Gremium aus demokratiepolitischer Sicht auch so wichtig. Eine Zustimmung zu dieser Novelle des Arbeiterkammergesetzes sollte daher für alle hier im Haus vertretenen Parteien selbstverständlich sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. (Bundesrat Drochter: Zurückgezogen!) – Zurückgezogen? Entschuldigung, das wußte ich nicht.

Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.50

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, daß alle Kolleginnen und Kollegen, die am Zustandekommen dieses Gesetzes mitgearbeitet haben, auch wenn sie überhaupt nichts dafür können, es sehr bedauern, daß eben ein Versehen passiert ist und sowohl Nationalrat als auch Bundesrat damit befaßt werden müssen, dieses Versehen zu korrigieren und alles wieder in Einklang mit der ursprünglichen Absicht zu bringen. Ich bitte daher, obwohl auch wir nichts dafürkönnen, trotzdem um Ihr Verständnis dafür, daß wir dies tun mußten, um das Gesetz auch wirklich so beschlossen zu haben, wie es auch dem Verhandlungsstand und den politischen Beratungen entspricht.

Erlauben Sie mir aber trotzdem, die Gelegenheit zu nutzen, aufgrund der einzelnen Ausführungen hier noch einmal zum Ausdruck zu bringen, daß Kammern, ob es jetzt um die Landwirtschaftskammern, um die Ärztekammer, die Wirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer oder die Arbeiterkammer geht, keine Kammern sind, wenn nicht die Mitglieder durch Gesetz als Pflichtmitglieder zugehörig definiert sind. Eine Kammer ohne Pflichtmitgliedschaft ist keine Kammer, sondern eine freiwillige Interessenvertretung (Beifall bei SPÖ und ÖVP), und wir bekennen uns zur Dualität. Wir sehen, daß mit der Dualität freiwilliger Interessenvertretungen und gesetzlicher Interessenvertretungen den einzelnen Interessengruppen, aber auch dem sozialen Zusammenhalt wesentlich besser Rechnung getragen wird, als wenn wir diese Dualität nicht hätten.

Es wurde auch nach der Fragestellung bei dieser Befragung gefragt: Ich glaube, eine derart ehrliche, klare und offene Fragestellung, wie sie die Kammern bei der Mitgliederbefragung gemacht haben, gibt es nicht, ehrlicher geht es nicht. Es wurde gefragt: Sind Sie dafür, daß die jeweilige Kammer als gesetzliche Interessenvertretung für alle – entweder Arbeiterkammer-, Wirtschaftskammermitglieder – bestehen bleibt? (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Das hängt aber nicht von der Zwangsmitgliedschaft ab! Es wäre traurig, wenn das von der Zwangsmitgliedschaft abhängt!)


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