Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 63

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mit steht ihnen quasi die Wahl zwischen dem österreichischen und dem ausländischen Recht frei.

Auch wenn, wie heute angeklungen ist, die Durchsetzung österreichischer Urteile international derzeit auf gewisse Schwierigkeiten stoßen mag, sehe ich keinen Grund, deshalb die materiellen Ansprüche der Geschädigten überhaupt zu negieren und auf Bestimmungen, wie wir sie vorgesehen haben, zu verzichten.

Insgesamt meine ich, daß mit unserem neuen Atomhaftungsgesetz ein ganz grundlegender Wandel im Bereich der Atomhaftung vollzogen wird. Es trägt den unabwägbaren Risken der atomaren Energieerzeugung Rechnung, es stellt aber anders als das bisher geltende Atomhaftpflichtgesetz und anders als alle auf internationaler Ebene geltenden Übereinkommen den Geschädigten und die geschädigte Umwelt in den Vordergrund der Betrachtung. Damit trägt es zu einer bemerkenswerten Neugewichtung im Schadenersatzrecht bei, zu einer Umorientierung, die anderen Ländern ebenso wie der Staatengemeinschaft insgesamt als Beispiel und Vorbild dienen mag.

Ich würde mich daher sehr freuen, Herr Bundesrat, wenn Sie sich unter dem Eindruck dessen, was ich zu diesem Gesetz gesagt habe, und unter Aufrechterhaltung Ihrer durchaus berechtigten Kritik zu anderen Gesetzesvorlagen, vor allem Novellierungen, wie die anderen Bundesrätinnen und Bundesräte, so hoffe ich, doch auch dazu entschließen könnten, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu erteilen. – Ich danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal Herr Bundesrat Gottfried Jaud. Ich erteile es ihm.

12.53

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte mich zunächst für die Aufmerksamkeit und auch für die Aufnahme, wie ich glaube, meiner Anregungen bedanken. Warum ich der Meinung bin, daß dieses Gesetz als Beispiel für generelle Kritik an der Vorgangsweise dienen könnte, möchte ich folgendermaßen begründen: Wir Bundesräte haben hier zwei Vorlagen. Auf der einen Seite haben wir den Gesetzestext; da können wir sehen, wie das Gesetz lautet. Wir haben aber gleichzeitig auch eine Novellierung – ich weiß auch nicht –, die so verfaßt ist, wie üblicherweise Novellierungen hier im Bundesrat verfaßt sind, in der es eben heißt: "In § 7 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:". Es ist uns also durchaus möglich, hier Vergleiche ... (Bundesminister Dr. Michalek: Das ist aber nicht von mir, sondern das ist vom Ausschuß!) Das mag durchaus sein. Deshalb habe ich es als Vergleich herangezogen. Ich werde aber gerne Ihrer Anregung Rechnung tragen und diesem Gesetz meine Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite