keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, ob dadurch eine Gefährdung ausgelöst wird.
Das Problem ist, daß es dann zu Beeinträchtigungen kommen kann, ja unter Umständen sogar zur Überschreitung von Richtwerten, wenn mehrere dieser Dinge zusammenfallen. Ganz konkret sind das die Netzbetreiber, aber auch alle Funkanlagen, von der Rettung bis zur Feuerwehr, bis zur Polizei, und dann natürlich auch Radio und Fernsehen. Da werden wir in Zukunft aufpassen müssen, daß wir das alles so anordnen, daß die Belastung eben gleich verteilt ist und alles natürlich bestmöglich angeordnet ist – unter Berücksichtigung der Vorgabe, daß dort Menschen leben, Menschen beeinträchtigt werden könnten. Da braucht es in Zukunft die entsprechende Sensibilität.
Ich glaube auch, daß es ganz wichtig ist, sich den Bedürfnissen, den Ängsten der Bevölkerung zu stellen. Das wollen wir auch tun. Auch das sieht unter anderem das Telekommunikationsgesetz in dieser Dimension vor. Sowohl Kollege Einem als auch ich sind sehr bemüht, den Netzbetreibern klarzumachen, daß es nicht klug ist, einfach über die Köpfe der Menschen hinweg Entscheidungen zu treffen, sondern die Menschen, die Kommunen miteinzubeziehen. Ich glaube auch – ich möchte mich an dieser Stelle wiederholen –, daß da den Bundesländern im Rahmen ihrer Bauordnungen tatsächlich die entsprechende Verantwortung zukommt.
Präsident Alfred Gerstl: Ich bitte Frau Bundesrätin Hedda Kainz.
Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Strahlenschutz und zunehmend neue Strahlenquellen am Arbeitsplatz sind auch ein Thema, das arbeitende Menschen sehr verunsichert. Im Arbeitnehmerschutzgesetz sind strahlende Arbeitsmittel geregelt. Sehen Sie aufgrund der Erkenntnisse, die Sie gewinnen können, sehen Sie aufgrund der von Ihnen angesprochenen Publikationen und Studien auch Möglichkeiten, dies dann später im Arbeitnehmerschutzgesetz zu regeln?
Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Das ist derzeit noch nicht einschätzbar, aber ich glaube, daß es ganz wichtig ist, daß wir diese Dimension nicht aus den Augen verlieren und gleichzeitig beachten, daß die neuen Technologien, die Fortschritte in der Wissenschaft unglaublich rasant sind und das natürlich auch in die Berufswelt Eingang findet, auf die Arbeitsplätze Auswirkungen hat. Wir dürfen da natürlich nicht hinten nachhinken, sondern müssen immer auch den ArbeitnehmerInnenschutz im Auge behalten; er muß im Mittelpunkt unseres Interesses stehen. Auch das wird im Rahmen dieser Untersuchungen, dieser wissenschaftlichen Arbeiten in Zukunft verstärkt Berücksichtigung finden.
Ich habe es schon angeschnitten: Es sind nicht nur die elektromagnetischen Felder gefährlich, sondern auch viele Strahlungseinflüsse. Ich möchte zum Beispiel an eines erinnern: Niemand hätte je gedacht, daß etwa auch die Arbeit mit Laserpointern, die ein neues Kommunikationsmedium im Zusammenhang mit Overheadprojektoren oder ähnlichen Geräten geworden sind, gefährlich sein kann, wenn man nicht entsprechend sorgfältig damit umgeht. Das kann bis zur Blindheit führen, wenn man nicht aufpaßt! Diese Dinge haben zum Beispiel auch nichts in Kinderhänden verloren.
Es gibt einerseits ständig neue Geräte, andererseits müssen aber gleichzeitig auch die Gefahren, die damit verbunden sind, mitbetrachtet werden. Dies gilt natürlich nicht nur für den Freizeitbereich, sondern vor allem auch im Zusammenhang mit dem ArbeitnehmerInnenschutz.
Präsident Alfred Gerstl: Danke, Frau Bundesminister.
Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, 953/M, an die Frau Bundesministerin. Ich bitte Frau Bundesrätin Therese Lukasser um die Verlesung der Anfrage.
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