Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 30

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Das ist es, was ich natürlich immer wieder versuche, in Frage zu stellen oder zu initiieren – dann natürlich auch in Musterprozessen –, das ist auch etwas ganz Wichtiges. Es ist also ein Thema, das nicht abgehakt ist, sondern intensiv beraten wird. Ich hoffe und erwarte, daß wir da schon zu einer für die Patientinnen und Patienten, die natürlich auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind, bestmöglichen Lösung kommen werden.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Wenn im gegebenen Fall noch immer keine EU-rechtlichen Vorgaben bestehen, wie Sie in Ihrer Anfragebeantwortung vom 25. April 1997 feststellen, und wir wissen, daß die österreichischen Patienten in ihrem Schutz wesentlich schlechter gestellt sind als in vielen anderen EU-Ländern, wäre es dann nicht sinnvoll, die Ratspräsidentschaft Österreichs zu nutzen, um diese endgültig durchzusetzen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Ich muß sagen, daß ich hier nur teilweise betroffen und zuständig bin. Dieser Bereich ist natürlich in erster Linie Angelegenheit der Frau Kollegin Hostasch. Ich kann ihr da nur assistieren und sie unterstützen. Ich weiß aber von ihr, daß ihre Bemühungen intensiv dahin gehen, mit den Ärzten, genauso wie mit den Vertretern der Versicherungswirtschaft, zu Lösungen zu kommen.

Präsident Alfred Gerstl: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon.

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte an dieses Versicherungsmodell anknüpfen. In welcher Höhe schätzen Sie die Kosten für ein solches Versicherungsmodell ein, und wer sollte diese Ihrer Meinung nach tragen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Dieses Versicherungsmodell wäre an sich nichts Neues. Wir haben es in anderen Bereichen bereits geschafft – Gott sei Dank! –, im Interesse der Unternehmensseite genauso wie der Verbraucherseite. Ich möchte hier nur in Erinnerung rufen, daß es tatsächlich gelungen ist, mit schwerstem Ringen eine Schirmversicherung im Reisebürobereich zustande zu bringen. Dabei geht es um große Summen, wie Sie annehmen können.

Das ist eine Frage, die man mit den Betroffenen ausverhandeln muß. Diese kann ich Ihnen hier an dieser Stelle ganz einfach nicht beantworten, weil es auf folgendes ankommt: Worauf steigt auf der einen Seite die Versicherungswirtschaft ein, welches Risiko trägt sie mit welchen Kosten? Und welche Kosten – das kann gar nicht anders sein – ist auf der anderen Seite die Ärzteschaft bereit, zu übernehmen? – In dieser Verhandlungssituation befinden wir uns jetzt; und das wird sicher – oder hoffentlich – auch einer Lösung zuzuführen sein.

Präsident Alfred Gerstl: Ich bitte Herrn Bundesrat Albrecht Konecny um seine Frage.

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Sie haben jetzt den entscheidenden Punkt angesprochen: Eine verschuldensunabhängige Schadenersatzleistung, die die Frage der kostspieligen Prozeßführung und auch des Risikos für die Ärzte beiseite schieben würde, müßte eigentlich vor allem im Interesse der Ärzteschaft liegen.

Können Sie uns – auch wenn Sie sagen, es sei bereits in Verhandlung – ein bißchen etwas zur Haltung der Ärztekammer in diesen Gesprächen mitteilen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.


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