Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 47

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österreichische Kompetenzlage stammt aus Zeiten, in denen man mit Krisen, wie wir sie heute kennen, nicht zu operieren hatte. Österreich ist zur Krisenbewältigung – bundesländerweise gegliedert – absolut nicht in der Lage. Daher war es ein guter, seit Beginn der Zweiten Republik gehandhabter Grundsatz, das Risiko der österreichischen Versorgungssicherung auf die Bundeskompetenz mit den Behelfskonstruktionen von Verfassungsbestimmungen zu verlagern. Ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß das durch eine andere Art gewährleistet werden könnte.

Zweiter Punkt: Wir wissen, daß die größte Sicherheit durch eine internationale Friedensicherung gewährleistet ist, denn wer keine Krisen hat, der braucht auch keine Krisenvorsorge. Das ist die eine Seite, die jenseits dieser Gesetze liegt. Die andere Seite ist, daß es eine europäische Krisenvorsorge nur in Ansätzen gibt.

Wir haben letzte Woche im Energieministerrat eine neue Richtlinie über Oilstocks beschlossen, mit der sichergestellt ist, daß Europa insgesamt auch innerhalb der Internationalen Energieagentur die Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten sicherstellen kann.

Eine letzte Bemerkung: Gott schütze uns vor neuer Wasserkraft! Herr Bundesrat! Es besteht momentan eher das Problem, daß wir über Stranded Investments diskutieren müssen, weil Europa im Augenblick einen eklatanten Stromüberschuß hat. Ich glaube, daß die Zukunft der Wasserkraft in Österreich dann wieder beginnen wird, wenn sich die Marktverhältnisse stabilisiert haben werden. Ich gehe auch davon aus, daß die Ausstiegsszenarien aus der Atomkraft bei Verdeutlichung auch wieder genauere Bedarfspläne erarbeiten lassen und damit sicherstellen, daß wir nicht auf Vorrat Kraftwerke bauen. Es ist nicht lustig, um 3 Milliarden Schilling etwas zu bauen und dann die Turbinen abzuschalten. Da werden die Entscheidungen in den nächsten zwei, drei Jahren zu fällen sein, wenn die Ausstiegsstrategien weitergehen.

Zur "Energiepolitik alternativ" auch einige Bemerkungen: In Österreich kommt im Augenblick absolute Priorität dem Cluster Bioenergie zu. Wir haben mit 15 Millionen Festmetern ungeschlägertem Holz pro Jahr einen Zuwachs an Biomasse, den wir eigentlich nützen sollten. Wir haben in diesem Zusammenhang ein Kompetenzzentrenprogramm entwickelt und werden diesbezüglich Pilotprojekte durchführen. Ich kann Ihnen versichern, daß die Energieversorgung in Österreich ganz sicher auf rekreativer Basis, auf erneuerbarer Basis erfolgen werden wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird.

Der gegenständliche Beschluß erhält im Artikel I eine Verfassungsbestimmung, die nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.


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