Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 49

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem vorliegenden Beschluß im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlußerfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden (1274 und 1458/NR sowie 5799/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird (1156 und 1459/NR sowie 5800/BR der Beilagen)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, angenommen in Madrid am 27. Juni 1989 (1315/NR sowie 5801/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkt 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird, und

ein Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, angenommen im Madrid am 27. Juni 1989.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 bis 7 hat Herr Bundesrat Hensler übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Berichte nur kurz erörtern. Da sie allen Bundesrätinnen und Bundesräten in schriftlicher Form vorliegen, beschränke ich mich auf das Wichtigste.

Ich bringe zuerst den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Nun bringe ich den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Handelsstatistische Gesetz 1995 geändert wird.


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