Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 50

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Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, angenommen in Madrid am 27. Juni 1989.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte und die Antragstellungen.

Wir gehen nun in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Scherb. – Bitte, Herr Bundesrat.

11.41

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst gehe ich auf den Gesetzentwurf, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz und das Gebrauchsmustergesetz novelliert werden sollen, ein.

Das Österreichische Patentamt und auch die Gesetze, die sich auf Patente, Gebrauchsmuster und Marken beziehen, sind für den österreichischen Innovationsprozeß von großer Bedeutung. Leider teilt das vorliegende Gesetz das Schicksal vieler anderer österreichischer Gesetze, nämlich daß durch zu viele laufende kleine Änderungen das Gesetz zu unübersichtlich und zu kompliziert geworden ist, weshalb sich ein österreichischer Innovateur nur mit Hilfe eines Patentanwaltes im Gestrüpp der Bestimmungen zurechtfinden kann. Selbst bei einfachen Fragen müssen österreichische Klein- und Mittelbetriebe mit Anwälten zusammenarbeiten, und das ist dem Innovationsprozeß sicherlich nicht förderlich.

Nicht einmal Laufzeiten von Patenten beziehungsweise Erneuerungsgebühren bei Patentverlängerungen können einfach geklärt und eruiert werden, da viele verschiedene Möglichkeiten im Gesetz bestehen.

Ein weiterer Kritikpunkt, der leider im Zuge der Integration Österreichs in den Binnenmarkt der Europäischen Union schon zur Gewohnheit geworden ist, ist, daß österreichische Institutionen Kompetenzen an EU-Länder abgeben und dadurch Gestaltungs- und Einflußmöglichkeiten verlieren.

Durch die Abgabe des Internationalen Patentinformationszentrums vom Österreichischen Patentamt nach München wurde das Österreichische Patentamt in sich geschwächt, anstatt es durch die Hereinnahme von europäischen Agenden zu stärken. Eine Schwächung des Österreichischen Patentamtes bedeutet leider auch eine Schwächung des für Österreich so bedeutenden Innovationsprozesses.

Weiters weise ich darauf hin – das wurde auch im Ausschuß bestätigt –, daß der Gebrauchsmusterschutz für österreichische Innovationen auf internationaler Ebene besser abgesichert werden muß. Von der österreichischen Regierung muß unbedingt die internationale Absicherung des Gebrauchsmusterschutzes, der eigentlich nur in Österreich und in Deutschland von Bedeutung und ordnungsgemäß geregelt ist, vor allem in England, aber auch in den anderen Ländern der Europäischen Union vorangetrieben und gewährleistet werden.

Aus den angeführten Gründen können wir Freiheitlichen dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung erteilen. Wir fordern vielmehr dazu auf, dafür zu sorgen, daß das Patentgesetz


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