Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 51

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vereinfacht, das Österreichische Patentamt gestärkt und der Gebrauchsmusterschutz international besser verankert wird.

Nun zur Gesetzesvorlage, die die Handelsstatistik betrifft. Damit wurden in der Vergangenheit viele österreichische Klein- und Mittelbetriebe unnötig gequält. Es wurden sehr kleinen Betrieben, zum Beispiel Trafiken, sechsseitige Fragebögen mit 25 Seiten Erläuterungen zugeschickt, und wenn die Betriebsinhaber diese Fragebögen aufgrund der Verdrängung nicht ausgefüllt haben, dann sind Strafen in der Höhe bis zu 30 000 S verhängt und teilweise auch exekutiert worden.

Durch diese Gesetzesvorlage kommt es in diesem Bereich zu Erleichterungen. Betriebe unter 50 Millionen Schilling Eingangs- beziehungsweise Ausgangsvolumen, das heißt Umsatz, werden weitgehend von der Statistik befreit. Deshalb stimmen wir dieser Gesetzesvorlage auch zu. Dennoch sollten diese Erleichterungen nur als erster Schritt gesehen werden, dem weitere folgen sollten.

Besonders anmerken möchte ich aber, daß bereits im Juli 1997 vom Nationalrat einstimmig ein Entschließungsantrag zur Befreiung der österreichischen Wirtschaft von der Statistikpflicht eingebracht wurde, der jedoch von der Regierung bis jetzt nicht behandelt wurde. Mit dieser Ignoranz zeigt die Regierung, welchen Stellenwert das Parlament bei ihr hat.

Betriebe über 50 Millionen Schilling Umsatz müssen weiterhin monatlich in umfangreicher Weise ihre Produktions- und Personaldaten in verschiedenen Formularen an das Statistische Zentralamt melden. Das kann zwar weitgehend automatisiert werden, das gebe ich zu, aber wenn man dann sieht, was das Statistische Zentralamt aus all diesen mühsam ermittelten Informationen macht, so ist es wirklich nicht verwunderlich, wenn man frustriert ist. So kann seit dem EU-Beitritt im Jahre 1995 zum Beispiel der Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie – diesbezüglich weiß ich genauer Bescheid, was da vor sich geht – keine inhaltsstarken und aussagekräftigen Produktionsvergleichsstatistiken vom Statistischen Zentralamt abrufen.

Da müßte von seiten der Regierung der Druck auf das Statistische Zentralamt verstärkt werden, daß aus der Fülle von Informationen, die es bekommt, brauchbare Statistiken und Ergebnisse geliefert werden.

Abschließend komme ich zur Gesetzesvorlage über das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, das im Juni 1989 in Madrid angenommen und von Österreich am 29. Dezember 1989 unterzeichnet wurde.

Bei dieser Gesetzesvorlage geht es um die Ratifikation des Protokolls zum Madrider Abkommen, wozu Österreich verpflichtet ist. Dieser Vorlage werden wir unsere Zustimmung geben.

Kritisch anmerken möchte ich jedoch, daß dieses Protokoll, das am 1. 12. 1995 in Kraft getreten ist, von uns erst jetzt ratifiziert wird.

Dieses Protokoll bringt der österreichischen Wirtschaft Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit zum erleichterten Markenerwerb in Staaten, die bisher nur durch gesonderte nationale Markenanmeldungen erreichbar waren. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung im Rahmen des Madrider Verbandes. Auf diese Vorteile hat die österreichische Wirtschaft und haben österreichische Betriebe durch die verspätete Ratifikation drei Jahre lang verzichten müssen. Dieses Versäumnis muß ich der Regierung vorwerfen. Ansonsten geben wir sowohl dem Handelsstatistischen Gesetz als auch dem Protokoll über das Madrider Markenrechtsabkommen unsere Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Payer. – Bitte, Herr Bundesrat.


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