Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 52

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11.48

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wenn man die Worte Patentgesetz, Gebrauchsmusterschutz, Patentvertrag, Patentamt nur oberflächlich betrachtet, dann kann man zur Ansicht gelangen, daß es sich hiebei um eine langweilige, verknöcherte, veraltete Angelegenheit handelt. Bei genauerer Betrachtung und bei näherer Beschäftigung mit dem Thema kommt man aber sehr rasch zu der Ansicht, daß das Thema Patent und Patentwesen spannend und wichtig ist. Es ist wichtig für den Wirtschaftsraum Österreich, es ist wichtig für den Wirtschaftsraum Europa.

Gleichzeitig kommt man aber auch zu der Ansicht, daß es mit der heutigen Novelle zum Patentgesetz zu keinem Ende der Diskussion, zu keinem Ende der Erneuerung und der Anpassung an moderne Gegebenheiten kommen darf. Man kommt zur Meinung, daß es noch einige offene Fragen im Bereich des Patentwesens aus österreichischer und europäischer Sicht gibt. Diese offenen Fragen müssen sukzessive und zielorientiert immer wieder die österreichische und auch die europäische Gesetzgebung beschäftigen.

Man muß sich vor allem die Frage stellen: Wie sichern wir den österreichischen und europäischen Wirtschaftsraum im Vergleich zum Wirtschaftsraum der USA? – Die USA ist auf dem Gebiet der Erfindungen sehr innovativ.

Die heute zu diskutierende Gesetzesnovelle ist meiner Meinung nach ein wichtiger, ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.

Im Zeitalter der Globalisierung, im Zeitalter von neuen Telekommunikationseinrichtungen, im Zeitalter des Internets sind wir aufgefordert, dafür zu sorgen, daß Inhaber von innovativen und epochemachenden Erfindungen in Österreich und in Europa bleiben und nicht in amerikanische Staaten auswandern und mit ihren Publikationen zu finanzkräftigeren Firmen in Übersee ausweichen.

Wie schon erwähnt, ist die heutige Gesetzesvorlage wichtig. Sie führt zu notwendigen und begrüßenswerten Verfahrensvereinfachungen. Weiters gibt es dadurch ergänzende Rechtsbehelfe auf dem Gebiet des Erfindungsschutzes. Auch wird damit das Patent- und Gebrauchsmusterrecht an internationale Verträge sowie an Änderungen der Rechtslage angepaßt. Auch der Ausbau der Möglichkeiten des EDV-Einsatzes wird durch dieses Gesetz ermöglicht.

Nun auch einige Anmerkungen zum Handelsstatistischen Gesetz, das heute ebenfalls geändert wird. Die Statistik an sich ist ein Thema, das bei Argumentationen sehr oft als Grundlage herangezogen wird. Genauso oft kommt es vor, daß statistische Auswertungen ins Lächerliche gezogen werden. Es gibt wunderbare Zitate dazu, und ein besonderes, das von Willy Brandt stammt, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Er sagte: "Wer nur vier oder fünf Flaschen Wein im Keller hat, hat relativ wenig. Wenn er aber vier bis fünf Flaschen im Kabinett hat, dann ist das reichlich viel." (Heiterkeit.)

Auch über die Aussagekraft von Statistiken läßt sich herrlich diskutieren. Ein Leserbrief ... (Bundesrat Eisl, lachend: Das war eine "Beleidigung"!) – Das war ein Zitat! Wir Burgenländer haben unseren Wein im gut gekühlten Weinkeller. (Neuerliche Heiterkeit.)

Auch über die Aussagekraft von Statistiken läßt sich herrlich diskutieren. Ein Leserbrief, vor kurzem dazu erschienen, beschreibt diese Aussagekraft sehr pointiert. Es heißt darin: Wenn von neun Frauen eine im neunten Monat schwanger ist, sind im statistischen Mittel alle neun im ersten Monat schwanger.

Vielleicht verleiten Sie diese Anmerkungen zu der Annahme, daß die Gesetzesvorlage zum Handelsstatistischen Gesetz unnötig ist. Dem ist keinesfalls so. Sie stellt vielmehr eine Verbesserung der derzeitigen Situation und den Beginn zur Minimierung administrativer Auflagen dar. Dieses Gesetz bringt Erleichterungen vor allem für Klein- und Mittelbetriebe, auch deren Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch eindeutig verbessert.

Erfreulicherweise können wir in Österreich ein Ansteigen der Produktivität und ein Sinken der Lohnstückkosten feststellen. Die Kosten der Verwaltung sind leider relativ hoch. Daher kommt


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