12.02
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner:
Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte Ihnen berichten, daß wir zuletzt im Rahmen unserer österreichischen Präsidentschaft einen eigenen EU-Binnenmarkt-Ministerrat einberufen haben, der sich mit Fragen des Innovationsschutzes in Europa beschäftigt hat. Wir haben also selbst die Initiative ergriffen, um, was auch angesprochen worden ist, etwa im Bereich eines europäischen Patents, eines Gemeinschaftspatents, in einem europaweiten Schutz von Gebrauchsmustern, etwa auch in der Frage vieler Durchführungsprobleme eine europäische Identität und damit auch europaweit gleiche Regelungen zu finden.Es ist einsichtig, daß dies nicht immer einfach ist, da nicht alle Länder unserem Druck nach besserem Technologieschutz den gleichen Stellenwert beimessen. Sie dürfen nicht übersehen, daß wir es zum Teil auch mit höchst unterschiedlichen Anerkennungskulturen zu tun haben und daß wir daher auch in diesem Binnenmarkt-Ministerrat der Meinung waren, daß wir, sobald es zu noch mehr Harmonisierung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung kommt – etwa auch von Normen und anderen Standards –, viel rascher vorankommen werden, aber in der Frage betreffend Patente nicht nachlassen dürfen.
Wichtig – es wurde schon gesagt – ist vor allem der Neuheitenschutz, die berühmte Neuheitenschonfrist, die wir in Europa haben, die de facto dazu führt, daß viele Innovatoren in andere Länder – nämlich über den Atlantik – ausweichen und zuerst dort publizieren, dann Financiers finden und später trotzdem ihre Patente in Europa schützen lassen. – Das müssen wir relativ rasch über die Runden bringen.
Ein Zweites zum Handelsstatistischen Gesetz: Ich darf dem Bundesrat mitteilen, daß ich vorletzte Woche zwei Verordnungen zur Produktionsstatistik unterschrieben habe, wonach wir die Zahl der Unternehmen, die ausfüllen müssen, in einem Fall von 240 000 auf 40 000 und im zweiten Fall von 40 000 auf 2 400 verringert haben. In unserem Ressort nehmen wir, soweit wir zuständig sind, die statistische Vereinfachung außerordentlich ernst.
Noch eine Grundsatzbemerkung: Viele der Statistiken, die ausgefüllt werden, dienen nur dem Historizismus und sind ein Zahlenfriedhof. Ich nenne immer den Tourismus als Beispiel. Würden wir auf die publizierten offiziellen Statistiken warten, wäre keine Politik mehr damit zu machen. Daher sind Impulsstatistiken, Kurzzeitstatistiken, Online-Statistiken, die jeweils auch gleich dem Betrieb eine Information darüber geben, was als Summe seiner Beteiligung herausgekommen ist, das Mittel der Zukunft.
Wir sind über jede Unterstützung froh, wodurch wir das zuständige Amt und die anderen zuständigen Stellen überzeugen könnten, daß in vielen Statistiken weniger mehr wäre.
Noch eine letzte Bemerkung zum Herausfinden der Kosten – ein altes Anliegen der Frau Bundesrätin Giesinger: Gerade dazu sollte eigentlich das Begutachtungsverfahren dienen. Denn ich als Wirtschaftsminister kann nicht abschätzen, was manche Statistiken einen Betrieb kosten. Daher schicken wir das zur Begutachtung aus. Wissen Sie, was im Regelfall das Ergebnis ist? – Als Ergebnis des Begutachtungsverfahrens bekommen wir keine Zahlen über Kosten, sondern Extrawünsche über zusätzliche Ausnahmen und verfeinerte Regelungen. Daher frage ich mich manchmal, ob es nicht klüger wäre, das gesamte Begutachtungsverfahren einzustellen, denn es kostet nur viel Zeit, auch viel Geld und bringt manchmal außer Komplizierung wenig.
Daher haben wir – ich darf das so sagen – unseren Kollegen von den Sozialpartnern und in den Ländern immer wieder brutal gesagt: Nicht alte Stellungnahmen abschreiben, sondern einmal durchkalkulieren, was es kostet! – Wir als Ministerium können es nicht. Das sage ich nur, weil ich tatsächlich bereit bin, darauf einzugehen. Gerade im Bereich der Statistik haben wir das bewiesen.
Ansonsten bedanke ich mich für die interessante Diskussion, der ich beiwohnen durfte. – Danke, Herr Präsident! (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Böhm. )
12.06
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