Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 54

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zur Herstellung der EU-Konformität und ist kostenneutral, was, so glaube ich, auch ein wesentlicher Faktor ist.

Als nächster Tagesordnungspunkt ist das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken zu behandeln.

Wie wir schon gehört haben, liegt dessen Abschluß schon länger zurück. Ich darf in Erinnerung rufen, daß dieses Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken im Rahmen einer diplomatischen Konferenz am 27. Juni 1989 angenommen und am 29. Dezember von Österreich unterzeichnet wurde.

Ziel dieses Protokolls, das sehr umfangreich ist, ist, wie wir schon gehört haben, die Erleichterung des Zutrittes zu einem internationalen Markenregistrierungssystem für Staaten, die dem bereits bestehenden Abkommen noch nicht beigetreten sind.

Durch die Umwandlung von international registrierten Marken in nationale Marken beim Untergang der Basismarke sind auch verwaltungstechnische Erleichterungen gegeben. Ebenfalls ist, was wichtig ist, durch sehr viele Gesetzesänderungen in letzter Zeit auch in diesem Bereich die EU-Konformität hergestellt worden.

Meine Damen und Herren! Wir sollten allen drei Gesetzesänderungen die Zustimmung erteilen. Die ÖVP-Fraktion wird dieser Aufforderung gerne nachkommen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.00

Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. – Bitte.

12.00

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte noch kurz etwas zum Handelsstatistischen Gesetz sagen.

Im Ausschuß des Bundesrates am 17. November haben wir aufgrund meiner Frage erfahren, daß Firmen, die Eingänge oder Versendungen unter 50 Millionen Schilling pro Jahr tätigen, durch dieses Gesetz beziehungsweise dann durch die Verordnung befreit werden, den handelsstatistischen Wert zu ermitteln. Ebenso werden Firmen von der handelsstatistischen Anmeldung befreit, die Umsätze unter 2 Millionen Schilling pro Jahr tätigen. Dies ist zwar ein kleiner Abbau, aber immerhin ein Abbau der Bürokratie für Firmen und auch für die Verwaltung. Ich begrüße das als Unternehmerin und Politikerin sehr und danke dem Wirtschaftsministerium.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch die Gelegenheit nützen und einmal mehr folgende Forderungen aufstellen:

Erstens: Regierungsvorlagen mögen, bevor sie in die Begutachtung gehen, vom Ministerium überprüft werden, ob sie tatsächlich in der Praxis durchführbar sind, was gleichzeitig weniger Gesetze bedeuten würde, unter denen wir alle stöhnen.

Zweitens: Die Gesetzestexte sollen verständlich geschrieben werden.

Drittens: Es sollen auch die Kosten, die für die Wirtschaft und für die Bevölkerung entstehen, berechnet werden.

Dies ist meiner Meinung nach äußerst wichtig und dringend notwendig, geschieht aber leider entweder gar nicht oder viel zu wenig. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesminister Dr. Hannes Farnleitner das Wort. – Bitte.


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