Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 66

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12.47

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung hat leider nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Wir Freiheitlichen bedauern dies sehr. Wir bedauern dies auch deshalb, weil sich doch ein Landeshauptmann, der der ÖVP angehört, massiv für die Absetzung stark gemacht hat. Von der Fraktion der Volkspartei haben aber, wie Sie gesehen haben, nur zwei Kollegen unserem Antrag zugestimmt. – Der Einfluß des Tiroler Landeshauptmannes ist offensichtlich nicht groß genug, Sie davon zu überzeugen, daß eine Absetzung dieses Tagesordnungspunktes vernünftiger gewesen wäre.

Als ich die Stellungnahme von Landeshauptmann Weingartner gelesen habe, war ich natürlich zuerst sehr erfreut und habe mir gedacht, daß Landeshauptmann Weingartner auf einmal ein glühender Anhänger von Föderalismus, Verfassungstreue und Schutz des Eigentums – auch Schutz des Eigentums kleiner Institute – ist. Später habe ich mich aber gefragt: Was steckt eigentlich hinter dieser Stellungnahme? – Wie sooft geht es auch bei dieser Stellungnahme um sehr massive Interessen, und zwar in diesem Fall um Tiroler Interessen. Das mag auch der Grund dafür gewesen sein, warum die Damen und Herren der Volkspartei nicht zugestimmt haben, und ich stehe nicht an zu sagen, daß ich dafür sogar ein gewisses Verständnis habe.

Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Hypo-Bank in Tirol kennt sich der Landeshauptmann natürlich im Bankwesen hervorragend aus, und er vertritt offensichtlich in erster Linie die Interessen der Tiroler Sparkasse, die sich gerne mit der Tiroler Hypo und mit der BTV zu einer starken Tiroler Regionalbank zusammenschließen möchte. Da ist ihm natürlich das Aufgriffsrecht, das wir heute hier beschließen, nicht sehr gelegen gekommen.

Für uns Freiheitliche – das haben Sie sicher schon bemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen – geht es dabei um Grundsätzliches, nämlich um die Frage der Chancengleichheit, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und um die Erhaltung eines leistungsfähigen Bankwesens – was vor allem für dezentrale Sektoren, also für den Sparkassen- und Raiffeisen-Sektor, besonders wichtig ist –, also um die Stärkung des Verbundes und nicht um die Stärkung von großen Konzernen, die dann letztlich außer Kontrolle geraten.

Wir sind auch für den Rückzug – und zwar für den totalen Rückzug! – des Staates aus dem operativen Geschäft, und wir gehen davon aus, daß staatliche Institutionen im Bankwesen ausschließlich Aufgaben der Kontrolle wahrzunehmen hätten. Wie Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es diesbezüglich sehr viel zu tun: Man könnte über vieles nachdenken, man dürfte sich vieles nicht so leichtmachen, wie es in den letzten Monaten und Jahren passiert ist.

In der Sache selbst, meine Damen und Herren, ist der heutige Beschluß durchaus typisch. Mit einem einzigen Beschluß wird beiden Reichshälften – rot und schwarz – gedient. Auf der einen Seite gibt es im Stiftungsrecht Vorteile für die Bank Austria, damit wird man der roten Reichshälfte gerecht, auf der anderen Seite wird man mit dem Aufgriffsrecht der Erste Bank gerecht, also der rechten Reichshälfte. Beide sind zufrieden, man tut einander nicht weh, man beschließt etwas, ohne die Grundsätze zu beachten. Die rechtliche Begründung, meine Damen und Herren, nämlich die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und die Verletzung des Schutzes des Eigentums, habe ich Ihnen in der Absetzungsdebatte ausführlich und, wie ich glaube, unwidersprochen zur Kenntnis gebracht. Sie werden verstehen, daß wir Freiheitlichen gegen den vorliegenden Beschluß sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.51

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Jaud das Wort. – Bitte.

12.51

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Das Vorkaufsrecht in der vorliegenden Gesetzesnovelle ist für mich Wirtschaftsprotektionismus in Reinkultur. Während eines Zeitraumes von sieben Jahren sollen durch ein Vorkaufsrecht Anteile, Anrechtsanteile an Sparkassenaktiengesellschaften im Ausmaß von mindestens 51 Prozent in der Hand von Unternehmen gehalten werden, die dem Spar


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