Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 68

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12.57

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jaud wird jetzt seinem Landeshauptmann eine große Freude bereitet haben. (Bundesrat Jaud: Darum geht es mir nicht! – Bundesrat Prähauser: Doch!) Ich meine aber, daß es nicht die Eigeninteressen eines Bundeslandes sein können, die ein Gesetz, und zwar ein gutes Gesetz, verhindern. (Bundesrat Dr. Harring: Wem wollen Sie eine Freude machen, Herr Kollege?) – Das überlasse ich jetzt Ihnen, wem ich eine Freude bereite. (Bundesrat Dr. Tremmel: Herrn Randa von der Bank Austria!)

Meine Damen und Herren! Die österreichischen Sparkassen können auf eine lange und fast immer erfolgreiche Tradition zurückblicken. Millionen von Sparern haben den Sparkassen ihr Geld anvertraut und sind damit gut gefahren. In der letzten Zeit hat es um den Bankenbereich einige Diskussionen gegeben, die insgesamt für diesen Bereich nicht gerade von Vorteil waren. Die Medien haben bei der Berichterstattung über das Sparkassengesetz natürlich nur über die Bank Austria und über die Erste Bank berichtet und alle positiven und im Gesetz noch enthaltenen Effekte einfach vergessen.

Mit dem vorliegenden Sparkassen- und Körperschaftsteuergesetz ermöglichen wir dem Sparkassensektor den Schritt hin zu einer Marktanpassung und zur Internationalisierung. (Bundesrat Dr. Harring: Bitte, bitte, das müssen Sie uns erklären!) Der Nationalrat hat bereits 1993 mit dem Privatisierungsrecht ein neues Rechtsinstitut dazu geschaffen. Wenn wir uns in Europa und in der restlichen Welt umsehen, so müssen wir zugeben, daß es große Bankenzusammenschlüsse gibt, um entsprechende Synergieeffekte nützen zu können.

Der Stiftungscharakter einer Sparkasse wird durch das Begriffsmerkmal der Eigentümerlosigkeit dokumentiert. In der Europäischen Union sind Sparkassen in stiftungsähnlichen Formen bereits existent, wie zum Beispiel die freien Sparkassen in Deutschland. In jüngster Zeit hat es auch in Italien diesbezügliche Umwandlungen gegeben.

Meine Damen und Herren! Die regionale Verbundenheit der Sparkassen hat gerade den Klein- und Mittelbetrieben sehr viele Vorteile gebracht. Das Institut und die Betriebe sind gemeinsam gewachsen, und bei wirtschaftlichen Problemen der Region waren es die Sparkassen, die den Unternehmen über die schwierigen Zeiten hinweggeholfen und damit auch entsprechend zur Arbeitsplatzsicherung beigetragen haben.

Den Befürchtungen, die bezüglich des Aufgriffsrechts geäußert wurden, stimme ich nicht zu. Bei den bisherigen Sparkassenverkäufen wurden für die jeweiligen Gemeinden gute Erlöse erzielt, und das wird auch weiterhin so sein. Die magische 51 Prozent-Grenze dient der Verankerung des gesamten Sektors. Kapitalerhöhungen sind vom Aufgriffsrecht nicht erfaßt, sodaß insbesondere die Hereinnahme von nicht dem Sektor angehörigen, sogenannten strategischen Partnern in Verbindung mit der Zuführung neuen Kapitals nicht verhindert wird.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht mehr weiter ins Detail gehen, ich meine aber, daß wir mit dem vorliegenden Gesetz für den gesamten Sparkassensektor die Chance schaffen, kompakt zu bleiben und damit auch wirtschaftlich schlagkräftig zu sein. Meine Fraktion wird daher dem vorliegenden Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Dr. Tremmel: Gutes Koalitionsgesetz! Der eine hat die Bank Austria, und der andere hat die Erste Bank!)

13.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort. – Bitte.

13.02

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Wir leben in einer Zeit, in der die Grenzen an Bedeutung verlieren. Die Länder wachsen immer stärker zusammen, und das Ganze soll natürlich letzten Endes zu mehr Wachstum und zu mehr Beschäftigung führen – nicht nur in Europa mit dem Binnenmarkt, sondern weltweit.


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