Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 117

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bezüglichen Phare-Mittel überdies auch für Angelegenheiten der Dritten Säule zugänglich. Es erhalten somit alle Beitrittskandidatenländer diesbezügliche Mittel in einem Gesamtausmaß von jährlich 1,5 Milliarden Ecu. Unabhängig vom Programm Phare gibt es noch eine Reihe anderer Förderungsprogramme, zum Beispiel Tacis, Meda, Odysseus und so weiter, aus denen die Beitrittskandidatenländern und auch sonstige Staaten EU-Förderungsmittel in Anspruch nehmen können.

Zur Frage 27:

Ja. Die Europäische Kommission hat, wie bereits ausgeführt, beträchtliche Geldmittel für derar-tige Projekte bereitgestellt. Die finanziellen Ressourcen für die Durchführung der Projekte ergehen durch die Europäische Union, wobei von einem nationalen Kofinanzierungsanteil ausge-gangen wird. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen von sogenannten Tweening-Projekten in der Form in Anspruch genommen, daß sie ersucht werden, nationale Experten zur qualifizierten Durchführung von derartigen Projekten zur Verfügung zu stellen, die wiederum von der Europäischen Union bezahlt werden. Österreich hat solche Experten bereits zur Verfügung gestellt.

Zur Frage 28:

Aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens haben wir generell Ausgleichsmaßnahmen in allen grenznahen Bereichen geschaffen. Diese Maßnahmen können jederzeit unter Zuführung erforderlicher technischer Hilfsmittel verstärkt und adaptiert werden. Sie sind auf Bezirks- und Landesebene rasch umsetzbar. Darüber hinaus setzen wir monatlich wechselnde Schwerpunkte. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich diese im Detail aber nicht be-kanntgeben kann.

Zur Frage 29:

Die Gestaltung des Fremdenrechtes ist innerhalb der Europäischen Union nach wie vor eine nationale Angelegenheit, auf die die gesamte Union keinen direkten Einfluß hat. Ich halte diese Situation – ich billige Ihnen das zu – für unbefriedigend. Nicht zuletzt deshalb hat Österreich ein Strategiepapier zur Migrationspolitik vorgelegt, in dem es ein sehr klares Bekenntnis zu einer besseren und stärkeren EU-weiten Koordinierung in diesem Bereich abgibt.

Die konkreten italienischen Maßnahmen halte ich insoweit nicht für glücklich, als sie unberechtigte Hoffnungen auf Legalisierung erwecken und damit sekundäre Wanderungsbewegungen bewirken. Österreich wird daher bei den kommenden Schengener Sitzungen diesen Punkt auch ansprechen und deutlich machen, daß Alleingänge eines Staates in dieser Sache für nicht an-gebracht zu halten sind. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.45

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

16.45

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung unserer dringlichen Anfrage und auch dafür, daß Sie sich mit dieser dringlichen Anfrage der Opposition, wie Sie gesagt haben, identifizieren. Das geschieht uns nicht bei jeder. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben Ihnen, Herr Minister, mit dieser dringlichen Anfrage auch sehr gerne geholfen, hier im Bundesrat Ihre Politik zum angesprochenen Politikfeld darzulegen. Das sollte Sie allerdings nicht davon abhalten, auch hinkünftig konkrete Maßnahmen zu setzen und sich nicht darauf


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