Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 41

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Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Wir haben mehrere wesentliche Eckpunkte zum Zeitpunkt der Einführung der doppelten Preisauszeichnung vorgesehen. Die doppelte Preisauszeichnung ist vom 1. Oktober des Jahres vor der Einführung des Euro bis zum Auslaufen des Schillings voraussichtlich Ende Juni vorgesehen. – Erster Eckpunkt.

Zweiter Eckpunkt: Wir brauchen für eine Reihe von Bereichen Ausnahmeregelungen. Das fängt bei den Tankstellen an, geht über die Konzessionäre nach dem Glückspielgesetz bis zum Buchhandel und so weiter; alles Bereiche, in denen man Spezifikationen der Auszeichnung vorgesehen hat.

Dritter wichtiger Eckpunkt ist der von mir gewünschte Ausnahmebereich von Kleinunternehmen. Ich habe dafür alle Unternehmen bis neun Beschäftigte vorgeschlagen. Darüber laufen derzeit regelmäßige Verhandlungen zwischen den Beteiligten, vor allem zwischen den Sozialpartnern.

Aber ich füge noch hinzu, Hoher Bundesrat, daß das Hauptproblem dieses Gesetzes darin liegt, daß wir drei Jahre vor der Einführung dieser Währung stehen und im Augenblick eine Verunsicherungsdiskussion über die Kosten der Auszeichnung erleben, die zum Zeithorizont in keiner Relation steht. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Ab 1. Jänner werden alle großen Handelsorganisationen freiwillig die Euro-Preisauszeichnung einführen, sodaß meine persönliche Position in folgender Frage mündet. Diese fünf großen Organisationen haben 90 Prozent Marktanteil. Wäre es nicht klüger, die Erfahrungen mit der freiwilligen Preisauszeichnung abzuwarten und erst dann zu entscheiden?

Ein anderer Punkt: Auch im Handel, im Kleinhandel mehren sich die Stimmen, die sagen: Entscheidet! Das ist es, was wir wirklich wollen, um uns orientieren zu können. – Zwischen diesen beiden Polen haben wir in den nächsten Wochen und Monaten eine Entscheidung zu treffen. Derzeit wird eine eher rationale Diskussion geführt.

Das Wichtigste sind zwei Botschaften, die mit dem Gesetz nicht verbunden sind, weil das schon in anderen Gesetzen geregelt ist. Erstens: Auch der Bund muß seine Preise doppelt auszeichnen, etwa bei Verträgen und ähnlichen Dingen mehr, und zweitens: Es wird keine Aufrundungen über die Rundungsregeln hinaus, die bei der Einführung des Euro gelten werden, geben.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Herr Bundesminister! Wann wird die gesetzliche Regelung voraussichtlich in Kraft treten? Ist das schon abzusehen?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Ich werde das Gesetz erstens so lange nicht einbringen, solange nicht meinen Vorstellungen hinsichtlich der Ausnahmen für Kleinbetriebe Rechnung getragen wird. Zweitens: Ich versuche noch immer, einen Konsens darüber zu finden, daß wir die Erfahrungen mit der freiwilligen Mega-Preisauszeichnung in den großen Handelsorganisationen abwarten und erst dann darüber entscheiden, ob wir eine teure Überregulierung nicht überhaupt vermeiden können.

Präsident Alfred Gerstl: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. – Entschuldigung, Pfeifer soll das heißen. Aber das ist kein Problem. (Die Bundesräte Pfeifer und Harring wollen jeweils dem anderen den Vortritt überlassen. – Heiterkeit.)

Bundesrat Josef Pfeifer ( SPÖ, Kärnten): Der Herr Präsident hat es geändert, und er hat wie immer recht. – Herr Bundesminister! Mir geht es nicht darum, daß wir das, was Sie erklärt haben, sollen, müssen oder können. Mir geht es vielmehr darum, daß die Konsumenten geschützt werden. Ich finde, das ist das Wesentliche dabei.


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