Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Grundsätzlich halte ich die gesetzlichen Grundlagen für in Ordnung. Gravierende Auswirkungen hat aber diese Nicht-Differenzierung vor allem beim herkömmlichen, klassischen Bergbau. Das Berggesetz hat über Jahrhunderte als Richtlinie für den untertägigen Abbau von Rohstoffen in unserem Lande gedient. Die Behörden hatten und haben noch immer ein hohe Akzeptanz bei den Betrieben – nicht nur als Kontrollorgan, sondern auch in beratender Funktion mit hoher Sachkompetenz. Wir haben es auch im Spektrum der Ausbildung der Angehörigen dieser Behörden mit einer Verknüpfung von Geologietechnik und Sicherheit bei der Mineralrohstoffgewinnung zu tun, oder, wie es der renommierte Professor für Bergbau, Günter Fettweiß, gesagt hat, hier geht es um das System Mensch, Maschine, Natur.

Lassen Sie mich ganz kurz auf wesentliche Kritikpunkte, mit denen diese Behörden immer wieder konfrontiert waren, eingehen, nämlich auf das Recht auf Enteignung und auf die Nicht-Parteistellung. Es hat Hunderte Verfahren gegeben, die im Einvernehmen mit Gemeinden, Behörden und Betrieben abgewickelt wurden; das muß man auch ganz klar hier feststellen. Und ich möchte an dieser Stelle aus den Ausführungen des Abgeordneten Kummerer anläßlich der Nationalratsdebatte am 4. Dezember zum Mineralrohstoffgesetz zitieren: Ich habe im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit, so sagt er, pro Jahr etwa 250 bergbehördliche Verhandlungen abzuführen gehabt. Ich habe die Bergbehörde mindestens zwei- bis dreimal pro Woche im Betrieb. Ich habe mit der Bergbehörde den Arbeitnehmerschutz und den Schutz der Arbeitnehmer im betriebsärztlichen Dienst durchzuführen gehabt. Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, daß bei über 1 000 bergbehördlichen Entscheidungen, die erlassen wurden, die Anzahl der Beeinspruchungen sehr gering war, und zwar nicht aus dem Grund, weil es keine Parteistellung gab, sondern weil die Bescheide gut vorbereitet waren.

Ähnliches kann ich auch aus der Berghauptmannschaft Leoben berichten. Die Berghauptmannschaften, die mit der Vollziehung der Bundeskompetenz Bergwesen betraute Behörde, sind mit umfassenden Kompetenzen auch auf dem Gebiet des Baurechtes, des Betriebsanlagenrechtes und des Arbeitnehmerschutzes ausgestattet. Der Gesetzgeber hat die Bergbehörden aus gutem Grund mit diesen Befugnissen ausgestattet und damit der schwierigen, gefahrvollen bergmännischen Tätigkeit in besonderer Weise Rechnung getragen. Die Bergbehörden reagieren sehr rasch und nehmen grundsätzlich bei Entscheidungen über Bau- und Errichtungsgenehmigungen sowie über Betriebsbewilligungen auch die Frage des Arbeitnehmerschutzes als wesentliche Kernfrage vorweg.

Es kann sein, Herr Bundesminister, daß Beamte der Berghauptmannschaft Leoben im Zusammenhang mit Lassing Verfehlungen begangen haben; das wird die Staatsanwaltschaft zu klären haben. Sie, Herr Bundesminister, haben zur Klärung der Ursachen des Bergwerksunglücks und der Verbesserung des Rettungswesens im Bergbau dankenswerterweise eine Expertenkommission eingesetzt. Diese Expertenkommission hat folgende Fragen zu beantworten:

Die Kommission wird ersucht, die Vorgänge im Zusammenhang mit der Rettung beziehungsweise Bergung für den Zeitraum 17. Juli 1998 bis 15. August 1998 zu untersuchen und dabei zu evaluieren, ob unter den gegebenen Umständen die gesetzten Maßnahmen zielführend und ausreichend waren. Es wird um Prüfung der Frage ersucht, in welcher Weise eine stärkere Koordination des Grubenwehrwesens auf europäischer Ebene bis hin zur Schaffung einer zentralen Grubenwehr mit den erforderlichen Gerätschaften und dem erforderlichen Einsatzpersonal erfolgen könnte.

Nach Vorliegen des Ergebnisses der von der Staatsanwaltschaft veranlaßten Untersuchung über die Ursachen des Grubenunglücks wird die Kommission ersucht, Feststellungen zur Kausalität des Unglücks aus ihrer Sicht zu treffen. Ich meine, daß die Antworten der Expertenkommission noch ein wesentlicher Input für das Gesetz sein können.

Im Zuge der Gestaltung des Mineralrohstoffgesetzes und der Nichtdifferenzierung zwischen obertägigem und untertägigem Abbau wurde der Arbeitnehmerschutz den Arbeitsinspektoraten zugeordnet. Ich halte das für die Bergwerke nicht für zielführend. Arbeitnehmerschutz ist vor allem durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen. Es ist ein verstärktes Engagement der Be


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite