Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 55

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triebsräte und der Gewerkschaften auch hier erforderlich, eine Zusammenarbeit auch mit jenen Leute, die täglich ins Bergwerk fahren und die Gegebenheiten am besten kennen müßten.

Der Arbeitnehmerschutz in Bergwerken ist von der fachlichen Kompetenz her nicht vergleichbar mit den Verfahren in Gewerbebetrieben. Es steht heute noch ein Beschluß betreffend ein Übereinkommen über den Arbeitsschutz in Bergwerken auf der Tagesordnung, über den wir später gesondert diskutieren werden. Die Oberste Bergbehörde war der Auffassung, daß man diesen Beschluß ohne weiteres ratifizieren könnte, also die Inhalte des Arbeitnehmerschutzes sind meines Erachtens ausreichend. Die waren auch gut bei den Berghauptmannschaften aufgehoben.

Ich möchte noch einen weiteren Aspekt der Bergbaubetriebe mit einbringen. Für die Betriebe ist es notwendig, vor Ort Behördenansprechpartner zu haben. Das möchte ich vor allem als Steirer betonen, weil wir in der Steiermark noch sehr viele Bergwerke haben, und man dort große Sorge hat, daß diese Vor-Ort-Strukturen nicht vorhanden sind. Im Sinne der Sicherheit für die Betriebe fordere ich Sie, Herr Bundesminister auf, dezentrale Einheiten für ein rasches Agieren vor Ort einzurichten.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Grundsätzlich bin ich mit den inhaltlichen Regelungen für den Bereich Schotter zufrieden, weil die Rechte der Anrainer, Gemeinden und so weiter wesentlich gestärkt werden. Ich bin auch mit der Gestaltung des Instanzenweges zufrieden, allerdings gehören diese Betriebe meines Erachtens in die Gewerbeordnung.

Beim klassischen Bergbau sehe ich doch wesentliche ungeklärte Punkte: keine definierten Strukturen vor Ort, Auslagerung des Arbeitnehmerschutzes, und der Zeitdruck hat meines Erachtens auch verhindert, daß wesentliche Erkenntnisse der Expertenkommission noch in dieses Gesetz miteinfließen können.

Unter dem Eindruck, daß doch noch einiges an Klarheit und Diskussion für die Freigabe des Gesetzes notwendig wäre, werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weilharter.

11.16

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat es schon anklingen lassen: Der Änderung des Bergrechts geht ein sehr trauriges Ereignis in der Steiermark voraus, nämlich – es wurde schon gesagt – das Grubenunglück von Lassing. Ich meine, diese Katastrophe, dieses traurige Ereignis hat sicherlich viele wachgerüttelt.

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Mineralrohstoffgesetz wird uns aber nicht weiterbringen, es wird den Betroffenen keine Hilfestellung, keinen Trost geben können, sondern, wie es in der Politik so oft der Fall ist, es ist eigentlich nur ein Pseudoschritt, ein Anlaßschritt, und vor allem ist es ein Schritt in die falsche Richtung. Es hat mein Fraktionskollege Dr. Bösch schon angekündigt, daß wir von der freiheitlichen Fraktion daher einen Einspruch erheben werden, den ich wie folgt begründe:

Die Landesverwaltungen werden vor unlösbare Probleme gestellt, da einerseits die personellen und andererseits die finanziellen Potentiale und Ressourcen auf Länderebene fehlen. Das heißt, die Länder haben weder die erforderlichen Fachkräfte noch das erforderliche Fachpersonal noch das notwendige Geld für die Umsetzung des Mineralrohstoffgesetzes.

Meine Damen und Herren! Allein das Faktum, und das wurde auch schon gesagt, daß 95 Prozent – und in der Fragestunde habe ich auch den Minister dazu befragt – der Verfahren in die mittelbare Bundesverwaltung fallen, spricht dafür, daß es den Regierungsparteien völlig egal ist,


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