Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 58

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Als Sozialdemokrat ist es mir ganz besonders wichtig, daß das von seiten der Rohstoffgewinnungsunternehmungen vorgebrachte Argument – und auch heute hier angesprochene Argument der Opposition – der Arbeitsplatzvernichtung durch das neue Gesetz in der Realität nicht zutrifft. Wegen des neuen Gesetzes muß kein Betrieb zusperren, und es werden auch keine Arbeitsplätze verlorengehen. Das ist die Realität, wie sie sich uns darstellt. Anders lautende Argumente dienten wohl nur dazu, im Zuge der Diskussion um das Gesetz zugunsten der Unternehmensinteressen einseitig Druck auszuüben. Dabei ist die Drohung mit Arbeitsplatzverlust natürlich eine schwerwiegende.

Der gefundene Kompromiß ist jedoch bei näherer Betrachtung auch für die betroffenen Unternehmungen akzeptabel, wobei sie sich nunmehr auf konkret definiertem gesetzlichen Boden bewegen können. Doch auch die gegenteilige Extremsituation, wonach Umweltinteressen zu kurz gekommen seien, trifft nicht zu. Ganz im Gegenteil wurde sowohl Umwelt- als auch Bürgerinteressen ein höherer Stellenwert eingeräumt, als es bisher der Fall gewesen ist. So hatten bisher Gemeinden weder Parteistellung noch Mitspracherecht noch sonstige Rechte, wenn es um die Genehmigung von Schotterabbau in der Gemeinde ging.

Mit dem neuen Mineralrohstoffgesetz bekommen Gemeinden nunmehr Parteistellung in den wesentlichsten Verfahren; gleiches gilt für die Anrainer und das Land. Dabei wurde die Parteistellung sogar auf die Nachbargemeinden ausgedehnt, welche durch den Abtransport des gewonnenen Materials oft noch wesentlich stärker belastet sind als die Abbaugemeinden selbst. Auch die Nachbargemeinden haben nunmehr Parteistellung.

Aber ganz besonders positiv finde ich die neue Regelung, wonach die Betriebe für den Abtransport der Materialien aus der betroffenen Gemeinde ein Konzept vorzulegen haben. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, da die schlimmste Belastung sehr oft durch den regen LKW-Verkehr von und zu den Abbaugebieten gegeben ist.

Nicht unerwähnt bleiben darf auch das Thema Arbeitnehmerschutz. Dieser ist sowohl im Ober- als auch im Untertagebau durch das neue Gesetz zur Gänze bei den Arbeitsinspektoraten angesiedelt. Das war eine zentrale Forderung der SPÖ im Sinne eines besseren Schutzes der betroffenen Arbeitnehmer. Ich bin sehr froh darüber, daß es uns gelungen ist, den verbesserten Arbeitnehmerschutz letztendlich auch im neuen Gesetz durchzusetzen.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, daß das Mineralrohstoffgesetz eine mehr als schwierige Aufgabe meistert. Es ist gelungen, wirtschaftliche Interessen, Umweltschutzinteressen, Anrainerinteressen und Gemeindeentwicklungsinteressen unter einen Hut zu bekommen.

Als besonders fortschrittlich erachte ich den vorgegebenen Weg einer Kooperation zwischen Betrieben, Anrainern und Gemeinden. Dadurch schafft das neue Gesetz einen wichtigen Kompromiß zwischen zwei Interessenslagen, die sich ansonsten nur allzu oft unversöhnlich gegenüberstehen, nämlich Wirtschaft und Umweltschutz.

Aufgrund der angeführten Argumente wird meine Fraktion keinen Einspruch gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

11.28

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weiss. – Bitte.

11.28

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesbeschluß ist der an sich sehr notwendige Versuch, den bestehenden Problemüberdruck im Bereich des Bergwesens und des Schotterabbaues zu beseitigen. Das Unglück in Lassing war ja nur der berühmte Tropfen, der das ohnedies schon volle Faß zum Überlaufen gebracht hat. Es ist bedauerlich, daß es eines solch tragischen Auslösers für diese Diskussion bedurft hat. Der vor Lassing vorgelegte Regelungsentwurf ging ja noch in eine ganz andere Richtung, nämlich in eine ganz massive


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