Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 64

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Verehrte Damen und Herren der Freiheitlichen Partei! Sie sprechen so oft von Bürgernähe. Mit diesem Gesetz wird Bürgernähe praktiziert, nämlich im zweiten Punkt, in der Zuständigkeitsregelung. So braucht nunmehr ein betroffener Bürger von Gmünd – ich spreche als Niederösterreicher – nicht mehr nach Wien zu reisen und dort sein Anliegen vorzutragen, sondern wird dieses in Zukunft bei der ersten Instanz, nämlich seiner Bezirkshauptmannschaft, vorbringen können. Die zweite Instanz ist gemäß dieser Vorlage, die wir heute zu beschließen haben, bekanntlicherweise der Landeshauptmann.

Herr Bundesminister! Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, daß Sie hier klar gesagt haben, daß der Wunsch danach von den Ländern gekommen ist. Den Freiheitlichen, die hier Kritik daran geübt haben – ja, auch Sie als Ländervertreter haben hier klar kritisiert, daß die Länder das unter Umständen nicht durchführen könnten –, möchte ich als Niederösterreicher mitteilen, daß mein Land bereits in der Vergangenheit den Beweis erbracht hat, daß das machbar ist, daß das lösbar ist und daß tatsächlich Möglichkeiten geschaffen werden können, durch die die Länder über ihre Bezirkshauptmannschaften entsprechend handeln können.

Wovon spreche ich? – Ich spreche von den "Kiesleitplänen", die im Land Niederösterreich schon vor Jahren durch Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll initiiert worden sind. Auch diese "Kiesleitpläne" wurden am Beginn einer sehr heftigen Diskussion unterzogen. Heute aber können wir feststellen, daß es richtig war, daß Niederösterreich diesen Weg gegangen ist und diese Möglichkeit einer praktischen Bürgernähe umgesetzt hat.

Ich möchte auch ganz deutlich feststellen, daß es, wenn das nicht zeitgerecht gemacht worden wäre, in Niederösterreich über weite Teile des Landes so etwas wie eine Kraterlandschaft gäbe, die sicherlich jede touristische Nutzung dieser Gebiete – und mein Vorredner von der sozialdemokratischen Fraktion, der aus demselben Bezirk kommt wie ich, hat das schon erwähnt – unmöglich gemacht hätte.

Dieser Bezirk Lilienfeld war und ist von den gesetzlichen Bestimmungen über den Abbau der mineralischen Rohstoffe besonders betroffen, und zwar deshalb, weil im Kalkvoralpengebiet in erster Linie natürlich Kalkstein abgebaut wird, der zu Kalkschotter vermahlen wird. Es ist dies ein Wirtschaftszweig, der seine Bedeutung und seine Geltung hatte und nach wie vor hat.

Nun könnte man fragen: Warum bedarf es, wenn es immer schon so war und praktisch auch umsetzbar war, daß in solchen Gebieten abgebaut wird, dann einer Änderung? – Dazu möchte ich betonen, daß sich besonders bei den technischen Möglichkeiten sehr viel verändert hat. Die Rasanz des technischen Fortschrittes bei den Abbaumöglichkeiten hat wesentlich dazu beigetragen, daß das Spannungsfeld zwischen Anrainern, Gemeinden und Betroffenen einerseits und den Betrieben andererseits immer stärker geworden ist.

Ein praktisches Beispiel: Sogar ein relativ kleiner Berg aus Kalkstein wurde früher über Generationen abgebaut, es wurde an so einem Berg faktisch nur "herumgeknabbert". Heute könnte derselbe Berg – und ich spreche wirklich vom selben Berg! – innerhalb von zehn Jahren abgebaut und wegtransportiert werden. – Das ist auch der springende Punkt: Würde das Berggesetz nicht zeitgerecht adaptiert werden, dann würden Bürgerrechte auf der Strecke bleiben. Daher trete ich vollinhaltlich für den uns vorliegenden Beschluß des Nationalrates ein.

Ich habe vor zwei Tagen im Ausschuß namens meiner Fraktion einen Zusatzantrag eingebracht und danke den anwesenden Ausschußmitgliedern der anderen Fraktionen, daß Sie dem Ihre Zustimmung erteilt haben. Ich möchte diesen Antrag hier zur Verlesung bringen.

Der Antrag lautet: Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, den gemäß § 222 Abs. 3 des Mineralrohstoffgesetzes dem Nationalrat zu erstattenden Bericht jeweils auch dem Bundesrat vorzulegen.

Kurzum: Wir wollen das, was der Nationalrat für den Nationalrat beschlossen hat, auch als Recht für uns Ländervertreter einfordern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

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