Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 63

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Schottergrube irgendwo in der Landschaft angesiedelt war, gerade die Nachbargemeinden durch den Abtransport besonders beeinträchtigt. Dies ist nun mit diesem neuen Gesetz geregelt.

Und zum Schluß, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich in diesem Zusammenhang noch einen Umstand erwähnen, der mir von großer Bedeutung zu sein scheint, nämlich jenen, daß der gesamte Arbeitnehmerschutzbereich im Ober- und Untertagbau nunmehr bei den Arbeitsinspektoraten angesiedelt sein wird. Diese werden in Zukunft nicht nur die Arbeit bekommen, sondern auch mit den entsprechenden Fachleuten und auch Dienstposten ausgestattet sein.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Im großen und ganzen glaube ich, sagen zu können, daß es gelungen ist, die berechtigten Forderungen der Gemeinden und Anrainer umzusetzen! Ich bin mir sicher, daß der Schutz der Menschen, die urbane Entwicklung der Gemeinden, aber auch ein geordneter Ausbau des Wirtschaftsbereiches, sprich: der Interessenausgleich möglich ist, deshalb werden wir diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Grasberger. – Bitte.

11.48

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Selten hat ein Gesetz so viel an Emotionen geweckt, für so viel Zündstoff, für so viel Diskussionsstoff gesorgt wie jenes, das nun zur Behandlung ansteht – und das nicht erst seit den tragischen Ereignissen in Lassing.

Dieses Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, ersetzt ein Bergrecht, das in der Vergangenheit viele in eine sehr unzufriedenstellende Situation gebracht hat. Ich möchte den Kernpunkt des bisher geltenden Berggesetzes so formulieren: Wenn der Berghauptmann spricht, dann fährt – etwas salopp gesagt – der Zug drüber! Das hat eben bei sehr vielen Betroffenen – meines Erachtens zu Recht – zu Kritik geführt. Herr Präsident Jürgen Weiss hat heute von Herrenreitern im Behördenbereich gesprochen. Ich habe diesen Ausdruck heute zum ersten Mal gehört, aber er bestätigt, so glaube ich, das, was ich eingangs ausgeführt habe.

Ich könnte Ihnen von Unterschriftenaktionen erzählen, ich könnte Ihnen von Vorsprachen von Bürgermeistern und Gemeindevertretern erzählen, ich könnte Ihnen von umfassenden Medienberichten im Sinne der Anrainer erzählen. All diese Aktionen hatten eines gemeinsam: Sie nützten nichts!

Die Berghauptmannschaft als ausführende Behörde hat vor dem Hintergrund des bis jetzt geltenden starken Berggesetzes praktisch kaum Bürgerrechte zugelassen. Sie legte die Abbauflächen fest. Das ist angesichts dessen, daß, wie heute schon angesprochen wurde, die Wurzeln dieses Gesetzes in der österreich-ungarischen Monarchie zu finden sind, auch erklärbar. Denn damals hieß es – und ich möchte es auf den Punkt bringen –: "Bergbau hat Vorrang vor Personenschutz!" Das war die klare Devise in der Monarchie.

In unserer heutigen Situation müssen wir das, glaube ich, klarerweise umdrehen. Ich denke, daß das mit diesem Gesetz im Kern auch gelungen ist. Diese umgekehrte Devise lautet: "Personenschutz hat Vorrang vor dem Bergbau!"

Das wirkt sich in verschiedenster Form aus. Erstens werden nun Anrainergemeinden und das Land eine umfassende Parteistellung erhalten. Und ich verstehe das Argument der Freiheitlichen nicht, das da lautete ... (Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth. ) Sie lachen! (Bundesrätin Mühlwerth: Überraschung!) Sie nehmen es als sicher und selbstverständlich an, daß ich das nicht verstehe. Ich verstehe es aber aus innerstem Herzen nicht. Sie haben davon gesprochen, daß Anrainerrechte nicht oder zu wenig verankert worden seien. Aber gerade durch dieses Gesetz wird es erstmals möglich, daß Anrainerrechte wirklich zur Geltung kommen.


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