Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 67

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Herr Bürgermeister Bieringer! Die Situation wird also nicht besser werden, wenn die Gemeinden diese Probleme zu lösen haben. In diesem Fall würde es genauso wie in Wals bei Ihrem Bau oder bei vielen anderen Bauansuchen sein. Oder denken Sie an Fuschl, wo ein Unternehmen neun Jahre prozessiert hat, um die Genehmigung für die Eröffnung eines Steinbruches zu erhalten, wodurch 250 Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Wenn Sie glauben, daß die Gemeinden durch ihr Einspruchsrecht die Situation verbessern, dann sind Sie genau dort, wo Sie zu Hause in Wals-Siezenheim heute noch sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.07

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Ludwig Bieringer das Wort. Ich weise ihn auf die Redezeitbeschränkung gemäß Geschäftsordnung hin.

12.08

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eisl! Sie wissen anscheinend nicht, wovon Sie reden. Sie erwähnten den Baumax in Wals-Siezenheim. Ich darf Ihnen dazu folgendes mitteilen: Die Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim hat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört!) einen Raumordnungsvertrag beschlossen, demzufolge dieser Baumarkt dort errichtet werden soll. Die Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim hat mit Beschluß von ÖVP, SPÖ, FPÖ und zwei Grünen bei einer Gegenstimme den Bebauungsplan beschlossen.

Die Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim hat mit den Gegenstimmen der Grünen die raumordnungsmäßige Umwidmung von Bauland beschlossen. Es stellt sich also die Frage, wo ein Baumarkt im Grünland errichtet wurde. Es gab eine ordnungsgemäße Bauplatzerklärung, eine ordnungsgemäße Baubewilligung, alles ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, nicht vom Bürgermeister der Gemeinde Wals-Siezenheim, wo dieser Bau errichtet wurde.

Wenn Sie, Herr Kollege Eisl, die Gesetze von Salzburg, an denen Sie ja mitgearbeitet haben, so wenig kennen, dann tut mir das aufrichtig leid. Dann ist das nicht mein Problem, sondern Ihres! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es liegt zunächst ein Antrag der Bundesräte Weilharter, Dr. Bösch, Dr. Harring, Dr. Tremmel, Ram, Mag. Scherb und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates samt der angeschlossenen Begründung Einspruch zu erheben.

Es ist darüber namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor. Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerinnen in alphabethischer Reihenfolge mündlich mit Ja oder Nein.

Ich bitte die Schriftführerinnen, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Crepaz und Giesinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)


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