geschaffen. Eine der Förderungsmaßnahmen bestand in der Übernahme von Haftungen, Bürgschaften, Garantien durch die im Bundeseigentum befindliche BÜRGES.
Um nun vor allem im touristischen Bereich das Instrument der Haftung gezielt einsetzen zu können, soll mit der heute vorliegenden Novelle zum KMU-Gesetz sowohl der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, kurz ÖHT genannt, ein Haftungsrahmen von 3,5 Milliarden Schilling eingeräumt werden – vor allem für Restrukturierungsmaßnahmen in Verbindung mit der TOP-Tourismus-Förderung – als auch der BÜRGES der bestehende Haftungsrahmen für Tourismus- und Freizeitwirtschaft von 7 Milliarden auf 10,5 Milliarden aufgestockt werden.
Mit der heutigen Novelle verpflichtet sich der Bund somit zu einem gesamten Haftungsobligo von 14 Milliarden Schilling. Es stehen also zusätzlich 7 Milliarden Schilling an Haftungsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft, vor allem für den Fremdenverkehr, zur Verfügung. Die BÜRGES wird damit in die Lage versetzt, im Einzelfall Haftungen bis zur Höhe von 10 Millionen Schilling, die ÖHT bis 25 Millionen Schilling zu übernehmen.
Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Novelle wird einerseits der Bedeutung der Fremdenverkehrswirtschaft für die österreichische Gesamtwirtschaft, andererseits auch der derzeitigen schwierigen finanziellen Situation der Fremdenverkehrsbetriebe Österreichs Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang auf die Situation der Klein- und Mittelbetriebe einzugehen. Bereits nach dem letzten Mittelstandsbericht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten – und heute hat es auch der Bundesminister in der Fragestunde erwähnt – kommt den Klein- und Mittelbetrieben in Österreich besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. 98 Prozent unserer Betriebe sind klein- und mittelbetrieblich strukturiert, wenn man sie von einen bis 500 Beschäftigte rechnet.
Diese 98 Prozent der österreichischen Betriebe beschäftigen rund 78 Prozent der unselbständig Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft; das sind rund 2 Millionen Beschäftigte. Wenn man die Betriebe bis 100 Beschäftigte rechnet, so sind es rund 1,3 Millionen. Das heißt, die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich schaffen Arbeitsplätze, sichern diese Arbeitsplätze und sind für die Arbeitsplätze, für unsere Struktur der wichtigste Arbeitgeber.
Meine Damen und Herren! Schon frühzeitig hat Präsident Sallinger, der frühere Präsident der Bundeswirtschaftskammer, die Bedeutung der Klein- und Mittelbetriebe erkannt. So wurde über seine Initiative bereits 1982 das erste Bundesgesetz über Maßnahmen zur Leistungssteigerung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beschlossen. Wir haben nun die Möglichkeit, alle zwei Jahre sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat über die Situation der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich zu diskutieren. 14 Jahre später, 1996, wurde dann mit dem Gesetz, das ich zuerst erwähnt habe, der rechtliche Rahmen für den Einsatz der bewährten Förderungsinstrumente gelegt.
Meine Damen und Herren! Die Bilanz der BÜRGES, die damals beauftragt wurde, kann sich sehen lassen. In den letzten zehn Jahren wurden 81 000 Förderungsfälle mit einem Finanzvolumen in der Höhe von 71 Milliarden Schilling abgewickelt, davon 13 000 Förderungsanträge für Jungunternehmer mit einem Finanzvolumen in der Höhe von 8 Milliarden Schilling. Man kann sagen, daß die BÜRGES derzeit das wichtigste Förderungsinstrumentarium der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich ist.
Zur Situation der Fremdenverkehrswirtschaft. Meine Damen und Herren! Der österreichische Tourismus zählt mit rund 80 000 Betrieben und mehr als 161 000 direkt Beschäftigten zu den Säulen der österreichischen Wirtschaft. Nach dem letzten Fremdenverkehrsbericht des Bundesministeriums trägt er mit 1,6 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Wenn man die Zulieferfirmen dazurechnet, so kann man sagen, daß die Tourismuswirtschaft in Österreich 500 000 Menschen ein sicheres Einkommen bietet und mehr als 12 000 Lehrlinge eine qualifizierte Ausbildung finden.
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