Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 90

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Eine klare Definition der Kriterien der sozialen Bedürftigkeit und des günstigen Studienfortschrittes als Voraussetzung für einen Heimplatz sind ebenfalls ein positiver Teil dieses Gesetzes.

Meine Fraktion wird den Vorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.48

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile dieses.

13.48

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im wesentlichen ist die Novellierung des Studienförderungs- und des Familienlastenausgleichsgesetzes ja eine Maßnahme, die gesetzt worden ist, um die Schärfen der Strukturanpassungsgesetze von 1995 und 1996 auszugleichen beziehungsweise wieder rückgängig zu machen.

Es spricht überhaupt nichts dagegen, daß soziale Bedürftigkeit beim Studium berücksichtigt wird, und es ist sicherlich zu begrüßen – da sind wir einer Meinung –, daß alle studieren können sollen, also natürlich auch jene, wie es Kollege Hager vor mir schon gesagt hat, die sich das finanziell grundsätzlich nicht leisten können.

Jedoch hiezu muß ich schon sagen: So richtig das ist und so begrüßenswert das ist, aber dann muß ich auch verlangen können, daß jene Studenten, deren materieller Lebensunterhalt abgesichert wird, auch die entsprechenden Leistungen erbringen. Ich glaube nicht, daß man den Studenten dann unbedingt einen Polster von einem Semester hier und einen Polster von zwei Semestern dort geben muß – außer in wirklich ganz extremen Härtefällen. Aber das könnte man dann im Einzelfall regeln. Es gibt ja Ansätze, daß der Minister das durch Verordnung machen kann, etwa bei den Behinderten zum Beispiel.

Das Studium sollte – dessen müssen wir uns schon bewußt sein – ein Lebensabschnitt sein. Es ist aber oft so, daß es für die Studenten zu einer Lebensform zu werden beginnt – zum Teil auch mit einem Polster, auf dem man sich dann doch mehr oder weniger ausruhen kann.

Es ist ja auch oft die Frage, ob ein Student, der jetzt eine Studienrichtung wählt, mit dem Studium auch tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat – nicht sosehr mit der Fachrichtung allein, sondern mit der grundsätzlichen Entscheidung, ein Studium zu beginnen oder nicht.

Dazu muß man – und ich tue das immer wieder gerne, weil es halt immer noch stimmt –, auch wenn es nicht unmittelbar zum Studienförderungsgesetz gehört, aber indirekt gehört es natürlich schon dazu, auf die Frage der Schulbildung zurückgehen. In Wien haben wir eine Quote von 80 Prozent, die in die AHS strömen. Und das schaut schließlich so aus, daß die Absolventen einer AHS dann keine Lehre mehr beginnen, sondern meistens an die Universitäten gehen. Aber es stellt sich immer wieder heraus, daß das doch nicht die richtige Entscheidung war, jedoch irgendwo bleibt man dann hängen. Also die soziale Bedürftigkeit ist nicht das allein ausschlaggebende Argument dafür, daß es hohe Drop-out-Raten gibt, sondern oft genug ist es so, daß die falsche Entscheidung getroffen worden ist.

Es ist ja leider dadurch, daß vor allem in Wien – im ländlichen Bereich ist es ja nicht so kraß, aber in Wien schon – die Hauptschule derart kaputtreformiert worden ist, daß sie zu einer Restschule verkommen ist, zu einer Verschiebung gekommen. Das, was früher ein gut ausgebildeter Lehrling, der dann Facharbeiter wurde, gemacht hat, macht heute ein HTL-Absolvent. Das, was früher ein Handelsschüler gemacht hat, macht heute schon ein HAK-Absolvent, und das, was ein HAK-Absolvent gemacht hat, macht heute ein Magister der Betriebswirtschaft. Ich glaube, daß das eine falsche Entwicklung ist, und daher muß man Studienförderungen und das Studium insgesamt auch immer unter diesem Blickwinkel sehen.

Auf der anderen Seite haben wir in dem Gesetz aber doch wieder – wie ich jedenfalls meine – einige Härten. Ich verstehe zum Beispiel nicht, warum jemand die Höchststudienbeihilfe von


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