Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 92

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.

Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998) (1470 und 1513/NR sowie 5824/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Josef Pfeifer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Josef Pfeifer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gegenständliche Bericht liegt schriftlich auf. Ich möchte deshalb davon Abstand nehmen, ihn zu verlesen, sondern erkläre nur:

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte um Durchführung der Debatte.

Präsident Alfred Gerstl: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile dieses.

13.59

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem im Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten wird das Hochschülerschaftsgesetz 1973 zur Gänze ersetzt. Zwar erklärt sich dies daraus, daß das bisher geltende Gesetz nicht mehr den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht, die durch das Universitäts-Studiengesetz 1997 einerseits und das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 beziehungsweise das Kunsthochschul-Organisationsgesetz 1998 andererseits geschaffen worden sind. Das bedeutet aber noch nicht, daß diese vollständige Neufassung auch inhaltlich


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