Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 136

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rates und der Bundesregierung Einvernehmen erzielt. Ausgangspunkt der Verhandlungen war, eine Verbesserung der Kaufkraft der Pensionen zu erzielen, was bei einer prognostizierten Inflationsrate für das Jahr 1999 von zirka 0,9 Prozent auch erreicht wurde.

Der Beirat für Renten- und Pensionsanpassung empfahl eine Erhöhung der Pensionen und Renten um 1,5 Prozent mit 1. 1. 1999. Darüber hinaus sollen im Jahre 1999 noch zirka 600 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden, die in Form von Einmalzahlungen an die Bezieher von Pensionen nach den Sozialversicherungsgesetzen zur Auszahlung gelangen sollen.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen, die eine wesentliche über der Inflationsrate liegende Erhöhung der Pensionen bewirkt, wird eine Stärkung der Kaufkraft der Pensionsbezieher erwirkt. Außerdem wird den sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen von Beziehern niedriger Pensionen Rechnung getragen.

Weiters wurde sichergestellt, daß zirka 251 000 Ausgleichszulagenbezieher in Österreich eine zusätzliche Leistung erhalten.

Frau Bundesministerin! In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen, das zwar nicht hierher gehört, aber für die Betroffenen ein Problem darstellt.

Wie Sie wissen, erhalten Bezieher von Ausgleichszulagen alle drei Jahre einen Erhebungsbogen von ihrer Pensionsversicherung beziehungsweise Sozialversicherung, auf welchem sie angeben müssen, welche Einkünfte sie erzielen. In diesem Erhebungsbogen wird auch gefragt, ob sie Einkünfte aus Zinsen von Sparguthaben erzielen.

Mir ist vor kurzem ein entsprechender Fall untergekommen, wo irrtümlich ein Pensionistenehepaar danach gefragt wurde. Der Mann hat eine kleine Gewerbepension in der Höhe von 6 000 S, und die Frau bezieht eine kleine Pension von der Pensionsversicherung der Angestellten plus Ausgleichszulage. Sie hat, wie es oft vorkommt, um eine einmalige Unterstützung für Brennmaterial angesucht und hat einen Kontoauszug der Bank eingeschickt, auf dem ein Guthaben in der Höhe von zirka 56 000 S aufgeschienen ist. Aufgrund dieses Kontoauszuges wurde sofort abgefragt, ob sie Einkünfte aus Sparguthaben erziele.

Ich glaube, daß das eine Maßnahme ist, die man nicht vertreten kann, und ich würde Sie bitten, Frau Bundesministerin, zu überlegen, ob man nicht doch einen Freibetrag für solche Mindesteinkünfte einführen könnte. Das wäre meiner Meinung richtig, denn die Leute haben Angst davor, daß Sie alles offenlegen müssen, was vielleicht gar nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Das aber nur am Rande. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, daß es vorkommt, daß Mindestpensionisten, die eine Ausgleichszulage haben, auch ein Sparguthaben haben, und das wird dann irrtümlich offengelegt, was nicht Sinn der Sache sein kann. (Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das war nur ein kleiner Einwurf. Vielleicht kann man einmal darüber nachdenken.

Meine Damen und Herren! Insgesamt wurde bei der diesjährigen Pensionsanpassung ein Betrag in der Höhe von über 4 Milliarden Schilling ausverhandelt, und damit werden alle Pensionen zum 1. Jänner 1999 um 1,5 Prozent erhöht. Darüber hinaus werden 600 Millionen Schilling in Form von Einmalzahlungen ausbezahlt. Ausgleichszulagenbezieher erhalten als Alleinstehende 600 S und Ehepaare 900 S. Weiters gibt es für alle Pensionisten eine besondere Pensionszulage in der Höhe von 3,5 Prozent, höchstens aber 300 S. Alle, die im Juni 1999 Anspruch auf eine Pension haben, bekommen durch die Pensionsanpassung demnach zirka 1,61 Prozent Pensionserhöhung bei höherer Pension und 3,5 Prozent bei niedriger Pension.

Eine Studie des Statistischen Zentralamtes weist aus, daß der Pensionistenindex seit 1988 um 25,1 Prozent gestiegen ist, während die Ausgleichszulagen um 68,8 Prozent angehoben wurden – Stand 1997. In Österreich gibt es zirka 1 120 000 Haushalte, die von Pensionisten geführt werden. Das ist mehr als jeder dritte Haushalt. Das bedeutet, daß gerade die ärmeren Bevölkerungsschichten heute um ein Viertel mehr ausgeben müssen als vor zehn Jahren. Dafür steht ihnen aber auch um zwei Drittel mehr Geld zur Verfügung. So erklärt sich, daß die Senioren


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