Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 137

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

heute ihr Geld nach ganz anderen Schwerpunkten ausgeben als in früheren Jahrzehnten. Die Seniorenhaushalte mit geringeren Einkommen mußten vor 30 Jahren beinahe sechs von zehn Haushaltsschillingen für das Essen auslegen, während heute dieser Anteil auf weniger als ein Drittel gesunken ist.

Der Pensionistenindex wird aus den Preisen von über 600 Gütern erhoben, die Senioren typischerweise benötigen. Das heißt, daß Senioren nicht viel schlechter leben als die übrigen Bevölkerungsgruppen. Gerade die ärmeren Bevölkerungsschichten können, so glaube ich, von unserem Sozialsystem profitieren.

Ein Wermutstropfen ist bei der jetzigen Pensionserhöhung aber dennoch festzustellen. Die alte Forderung nach Einführung von Sockelbeträgen wurde nicht erfüllt. Die Beamtenpensionisten erreichten die Einführung eines Sockelbetrages. Bei über zwei Millionen anderen Pensionsbeziehern konnte diese Forderung noch nicht verwirklicht werden. Ich glaube daher, daß nach Lösungen gesucht werden muß, mit welchen dieser gerechten Forderung in Zukunft entsprochen werden kann. Es ist nämlich ein wesentlicher Unterschied zwischen den jetzt vereinbarten Einmalzahlungen und den gewährten Sockelbeträgen. Ich als Seniorenvertreter werde jedenfalls bei der Durchsetzung dieser Forderung für die Zukunft nicht lockerlassen.

In den letzten Tagen wurde von der Bundesregierung festgestellt, daß mit 1. Jänner 2000 die Steuerreform verwirklicht werden soll. Im Zuge dieser Steuerreform darf ich aus Sicht aller Pensionsbezieher die Forderung einbringen, den Steuerfreibetrag für Pensionisten auf 15 000 S zu erhöhen. Derzeit ist es bereits so, daß Pensionsbezieher, die mit ihrer Pension knapp über den Ausgleichszulagenrichtsatz liegen, bei einem steuerpflichtigen Einkommen, und zwar eines Alleinstehenden, in Höhe von 9 564 S 3 S Lohnsteuer bezahlen müssen und bei einem steuerpflichtigen Einkommen, und zwar eines Ehepaares, in Höhe von 11 455 S plus Alleinverdienerfreibetrag auch bereits 2 S Lohnsteuer bezahlen müssen.

Die Richtsätze für die Ausgleichszulage im heurigen Jahr liegen für Alleinstehende bei 7 992 S und bei einem Ehepaar bei 11 403 S. Bei 11 455 S fällt man bereits in die Lohnsteuer hinein. Ich glaube, daß das nicht so sein kann. Es ist daher unerläßlich, daß im Rahmen der Steuerreform auf diese Umstände Rücksicht genommen wird.

Zum Schluß darf ich feststellen, daß die Forderung bei der Pensionserhöhung zum 1. Jänner 1999, statt einem Einser vor dem Komma einen Zweier stehen zu haben, eigentlich nicht erfüllt wurde. Aber trotzdem kann man mit dem erzielten Ergebnis zufrieden sein. Das wesentliche Ziel der Verhandlungen war es, eine Verbesserung der Kaufkraft der Pensionisten zu erreichen, und das ist zu einem gut Teil gelungen. Die ÖVP-Fraktion wird daher dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 1998 gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.19

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch das Wort. – Bitte schön.

17.19

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Der Beirat für Renten- und Pensionsanpassung hat vorgeschlagen, mit Wirkung vom 1. 1. 1999 eine Erhöhung der Pensionen um 1,5 Prozent vorzunehmen. Wir erwarten für das Jahr 1999 eine Inflationsrate von 1 Prozent. Wenn man diesen 1,5 Prozent plus die Wirkungen jener 600 Millionen Schilling, die in Form einer zusätzlichen Ausgleichszulage beziehungsweise besonderen Pensionszulage an die Pensionsbezieher ausbezahlt werden, hinzuzählt, dann kann man, so glaube ich, doch zu Recht davon sprechen, daß für das Jahr 1999 eine deutliche Kaufkraftverbesserung für die Pensionisten und Pensionistinnen eintreten wird. Das ist etwas, was wir uns alle gemeinsam sehr wünschen.

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Wolfinger! Weil Sie die Frage der Einkommenssituation angesprochen haben, möchte ich Ihnen sagen, daß ich glaube, daß man grundsätzlich in der Frage der Verteilungsgerechtigkeit und bei der Berücksichtigung Einkommensschwächerer immer


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite