Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 138

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auch auf die Gesamteinkommenssituation Bedacht nehmen muß und nicht differenzieren darf, woraus Zusatzeinkommen resultieren, weil es sonst zu Ungleichgewichten in der Verteilungswirkung kommen würde. Ich glaube, daß wir uns dazu bekennen sollten, die Sozialpolitik bedarfsorientiert, treffsicher und verteilungsgerecht und nicht nach dem Gießkannenprinzip zu gestalten. Das ist zumindest mein Anliegen.

Ich glaube auch, daß man in der Frage eines Sockelbetrages sehr genau zu differenzieren und zu fragen hat, wie weit ein Sockelbetrag mit dem Sozialversicherungs system in Einklang zu bringen ist, da unsere Sozialversicherung auf Beitragsgrundlagen basiert. Es gibt entsprechende Beiträge und abgeleitete Ansprüche aus diesen Versicherungszeiten.

Sehr geschätzte Damen und Herren! In diesem Sinne meine ich, daß wir dem älteren Teil unserer Gesellschaft zu Recht die Chance geben, aufgrund einer gesünderen und besseren Einkommenslage die Bedürfnisse im kommenden Jahr abzudecken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.22

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

22. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG) geändert wird (842/A und 1494/NR sowie 5839/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 1997 – AsylG) geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ing. Walter Grasberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Walter Grasberger: Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich verzichte auf eine Verlesung dieses Berichtes.

Das Ergebnis lautete: Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.

17.23

Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die österreichische Bevölkerung erreicht mit heutigem Tage einen Stand von zirka 8 100 000 Personen, wovon etwa 730 000 ausländische Mit


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