Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 139

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bürger sind – die Zahl dieser Ausländer ist ständig im Steigen begriffen –, dazu befinden sich laut Expertenschätzungen noch mehrere hunderttausend Ausländer illegal in unserer Republik, sodaß wir mit rund einer Million Fremden in Österreich zu rechnen haben.

Wir wissen schon, daß die Diskussion über dieses Thema sehr schwierig ist, und wir führen sie schon zu mehreren Gesetzen, die die Bundesregierung in den letzten Monaten vorgelegt hat. Wir sind aber der Ansicht, daß es nicht angehen kann – so schwierig dieses Thema auch ist –, daß die politische Führung in diesem Zusammenhang den Kopf in den Sand steckt.

Meine Damen und Herren! Österreichweit ist bereits jede achte Person Ausländer, in Wien ist es ein Fünftel der Bevölkerung. 1998 sind 19 600 ausländische Kinder in den österreichischen Schulen; jedes vierte in Wien geborene Kind ist eines von Ausländern.

All das, meine Damen und Herren, hat in vielen Bereichen in unserer Gesellschaft Folgen: Auf dem Arbeitsmarkt verdrängen diese neu zugewanderten, überwiegend Billig- und Billigstlohnarbeitskräfte die österreichischen Arbeitnehmer und langjährig in Österreich beschäftigte Gastarbeiter. Tausende Ausländer werden zu Arbeitslosen und Notstandsbeihilfebeziehern.

Auf dem Wohnungsmarkt erleben wir eine weitere Verknappung, vor allem im Bereich der sozialen Wohnungen.

Negative Auswirkungen im Bereich des Schulwesens sind festzustellen. Vor allem in den Ballungszentren sind in den Volks- und Hauptschulen österreichische Kinder bereits in der Minderheit. Eine Verminderung der Qualität des Unterrichts und negative Auswirkungen auf den Lernerfolg der Kinder sind festzustellen.

Die Zahl der Einbürgerungen ist ständig im Steigen begriffen. Ein explosionsartiges Ansteigen ist festzustellen. Während wir 1989 7 305 Einbürgerungen hatten, waren es 1997 bereits 15 792. – Doppelt so viele!

Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz, das ab dem kommenden Jahr gelten wird, wird es weitere Erleichterungen geben. Die Verkürzung der Wartefrist für die Staatsbürgerschaftsverleihung wird kraft Rechtsanspruch von 30 auf 15 Jahre gesenkt werden. Es wird in Fällen mit besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eine Herabsenkung der Wartefrist von 10 auf 4 Jahre geben – aber keine bundeseinheitliche Regelung für den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache und auch keine ausreichenden Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Scheinehen!

Wir konnten in der Debatte zu diesem Gesetz hier im Bundesrat schon ausreichend Stellung beziehen.

Meine Damen und Herren! Die Zahl der Beschäftigungsbewilligungen ist auch gestiegen, und sie wird von 4 500 im Jahr 1998 auf 5 500 im Jahr 1999 steigen.

Zur Fremdenkriminalität: Meine Damen und Herren! Der Prozentanteil der fremden Tatverdächtigen an allen Tatverdächtigen von Verbrechen beträgt 30,9 Prozent. Herr Minister! Wir können diese Zahl mit Ihnen auch jeweils in der Debatte über den von Ihnen vorgelegten Sicherheitsbericht diskutieren.

Auch wir Freiheitlichen wissen, daß all diese Prozentzahlen sehr differenziert zu betrachten sind, und wir kennen auch die Unterscheidung zwischen kriminellen ausländischen Touristen und länger Aufhältigen hier im Lande. Das sei alles zugegeben, wir wollen das auch gar nicht bestreiten. Was man aber ebenfalls nicht vom Tisch wischen kann, ist die eklatante Steigerung in diesen Bereichen – wie auch immer sie dargestellt wird.

Meine Damen und Herren! In den Gefängnissen haben wir derzeit einen Ausländeranteil von 27 Prozent, in manchen Haftanstalten einen bis zu 40 Prozent. Zu dieser Fremdenkriminalität kommt das Problem der illegalen Einwanderung und der Schlepperei hinzu. Wir haben ein


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