Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 142

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Als wichtige Voraussetzungen für die Einstufung eines sicheren Drittlandes sind zum Beispiel die Gewährleistung eines fairen Asylverfahrens gemäß den Richtlinien der Genfer Flüchtlingskonvention und die Sicherheit vor einer Abschiebung in das eigene Land zu erwähnen. Ein sicherer Drittstaat muß daher die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und ein Asylverfahren gesetzlich eingerichtet haben.

Meine Damen und Herren! Unsere Anerkennungsquote bei den Asylanträgen liegt derzeit bei zirka 12 Prozent, und wir liegen damit deutlich über dem EU-Schnitt. Unsere Aufgabe – diese werden wir auch in Zukunft sehr ernst nehmen – muß es sein, jenen Menschen zu helfen, die tatsächlich aus ethnischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden. Wir bekennen uns daher zu fairen Asylgesetzen, zu einem fairen Verfahren und zur Genfer Flüchtlingskonvention. Alle Asylsuchenden, die in diese hineinfallen, werden in bezug auf ihre Asylansuchen in unserem Land auch weiterhin keine Probleme haben.

Wir Sozialdemokraten werden daher gegen die vorliegende Gesetzesänderung keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.40

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Friedrich Hensler das Wort. – Bitte.

17.40

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Bundesräte! Wir haben heute die Änderung des Asylgesetzes auf der Tagesordnung des Bundesrates. Dieses Gesetz, das – wie mein Vorredner schon erwähnt hat – 1997 in Kraft getreten ist, wird in sehr vielen Bereichen diskutiert. Ich möchte hier klar und deutlich sagen: Alle Diskussionsbeiträge, die geleistet wurden, gehen in dieselbe Richtung: Man wollte den betroffenen Menschen und den Bürgern helfen. Dem einen war die Diskussion zu eng, dem anderen zu weitgehend, dem einen zu streng, dem anderen zu offen. Es wurden Argumente auf den Tisch gelegt, die in die Richtung gehen, daß dieses Gesetz zielführend und zweckmäßig organisiert und gestaltet wird.

Ich persönlich sehe dieses Gesetz, diese Novelle als positiven Faktor und bringe Ihnen eine Aussage des Herrn Dr. Platter von der UNO, der in einem Interview im "Standard" erklärt hat: Dieses Gesetz ist zweifelsohne besser, es ist eine Entschärfung, und es dient in erster Linie den betroffenen Menschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Warum wurde dieses Gesetz auf die heutige Tagesordnung des Bundesrates gesetzt? – Der Verfassungsgerichtshof hat am 24. Juni 1998 eine Passage aufgehoben, und zwar betreffend die zweitägige Berufungsfrist. Von meiner Warte aus ist diese Frist zweifelsohne zu kurz. Es gibt Überlegungen hinsichtlich einer Verlängerung auf sieben Tage. Der Herr Bundesminister hat im Parlament erklärt, es werde eine Zehn-Tages-Frist geben. Das ist sicherlich eine Lösung, mit der man leben wird können.

Ein wichtiger Faktor – mein Vorredner hat es bereits erklärt – ist die Drittstaatenregelung. Ich glaube, es ist diesbezüglich mit der Ermächtigungsverordnung eine Lösung gefunden worden. Denn wer sonst als der Innenminister sollte entscheiden, welches Land ein Drittstaat ist? – Ich möchte eine Passage einer Rede von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, zitieren, die mich – ich war selbst bei der Diskussion anwesend – sehr beeindruckt hat. Sie haben gesagt: "Noch etwas möchte ich klar und deutlich sagen: Diese Ermächtigungsverordnung an den Innenminister ist eine, die ich sehr ernst nehme. Ich werde es mir bei jeder einzelnen Entscheidung darüber, ob ein Staat drittstaatsicher ist oder nicht, nicht leicht machen, sondern werde sehr gewissenhaft und nach strengen rechtsstaatlichen Prinzipien vorgehen." – Weiters haben Sie noch erklärt, Sie werden eine Einbindung des Außenministeriums vornehmen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich glaube, in diesem wichtigen Punkt wurde eine Lösung gefunden, die eine konstruktive Zusammenarbeit aller politischen Kräfte in unserem Land bedeutet. Ich bin sehr froh, daß ich das bei diesem wichtigen Punkt erwähnen kann.


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