Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 165

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

posten einzusparen – konkret zwölf. Ich habe durchaus volles Verständnis dafür, daß die Be-diensteten des Finanzamtes Wien-Umgebung diese Entscheidung nicht schätzen; das verstehe ich. Wäre ich dort angestellt, würde ich das auch nicht schätzen. Wenn ich die Situation aber wieder unter dem Aspekt der Bürgernähe sehe, dann werden die Schwechater und die Schwadorfer weiterhin dort hinfahren müssen, wo sie jetzt hinfahren. Es kann mir niemand erklären, daß die Nußdorfer Straße in Wien weiter von Klosterneuburg und den erwähnten Orten entfernt ist als der dritte Bezirk. Es wird mir kein Mensch erklären können, wieso die Ullmannstraße nicht näher an Purkersdorf und diesen Orten liegt als der dritte Bezirk.

Das heißt, der Aspekt, sich relativ rasch zu seinem Finanzamt begeben zu können, ist gegeben. Als wir erstmals diese Entscheidung getroffen haben, hat es politische Irritationen gegeben. Ich war eigentlich der Meinung, daß das Problem im Dezember 1997 politisch außer Frage gestellt wurde, denn es haben nicht nur Bürgermeister aus dieser Gegend, die meiner politischen Partei angehören, diese Entscheidung begrüßt, sondern nicht zuletzt kann man auch vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Klosterneuburg wörtlich in der Ausgabe des "Kurier" vom 12. Dezember 1997 – ich möchte Ihnen das nicht vorenthalten – folgendes nachlesen:

Auch Klosterneuburgs Stadtchef Gottfried Schuh ist erfreut: "Ein Lob an den Finanzminister für diese ausgezeichnete Lösung. Das Finanzamt rückt näher nach Klosterneuburg. Das ist gut für die Bürger." – Ich möchte auch gute Entscheidungen für die Bürger treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.27

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1998 betreffend das Abgabenänderungsgesetz 1998.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorlie-genden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 27. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert wird (Finanzreformgesetz 1998).

Es ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstim-mung durchzuführen.

Ich gehe daher so vor: Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführerinnen in alphabetischer Reihenfolge mit Ja oder Nein. Wer dafür ist, keinen Einspruch zu erheben, stimmt mit Ja, wer dafür ist, Einspruch zu erheben, stimmt mit Nein.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführerinnen um Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

19.29

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Voralberg) (zur Geschäftsbehandlung): Ich glaube, daß aus der Formulierung der Frage, wer mit Ja stimmt, stimmt für den Antrag des Ausschusses, keinen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite