Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 179

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Herr Bundesrat Wilfing! Es mag sein, daß Sie den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, also die sogenannten Quoten, als ungerecht empfinden. Wahrscheinlich gibt es die absolute Gerechtigkeit nicht. Denn jeder Gemeinde das gleiche zu geben, wäre auch etwas ungerecht, weil zum Beispiel Bezirksstädte im Gegensatz zu anderen Gemeinden auch noch weitere Funktionen zu erfüllen haben. Sie haben in diesem Zusammenhang allerdings einen Vorschlag gemacht, den ich noch nie gehört habe, und es wundert mich, daß dieser aus dem Mund eines Kommunalpolitikers kommt: Ich glaube, Sie sind Kommunalpolitiker, und Sie haben gesagt: Gebt nicht den Gemeinden das Geld, sondern den Bezirken und Regionen! Damit ist die Gemeindeautonomie ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Wilfing. ) Entschuldigen Sie! Jetzt müssen die Gemeinden mit den Ländern und dem Bund über Finanzaufteilungen streiten, und da wollen Sie zusätzlich noch Regionen oder Bezirksverwaltungen einschieben, die gar keinen politischen Strukturen haben! Das Gedränge vor der Tür des Bezirkshauptmanns möchte ich gerne sehen, wenn dieser tatsächlich entscheidet, wieviel Geld die Gemeinden bekommen! Überlegen Sie das von diesem Aspekt her! – Ich war lange Gemeindepolitiker und identifiziere mich noch immer sehr stark mit dieser Rolle, und ich glaube, daß die Gemeinden durchaus selbstbewußt genug sein können, um diesen horizontalen Ausgleich selbst zu bewältigen, ohne dazu einen Dritten zu brauchen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es liegt eine weitere Wortmeldung des Herrn Kollegen Wilfing vor. – Bitte.

20.26

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Ich muß das klarstellen: Mir ist es nicht darum gegangen, eine weitere Gebietskörperschaft einzuziehen. Mir ist es eher darum gegangen, daß wir darüber diskutieren sollten, ob man nicht zum Beispiel bei uns in Niederösterreich im Bereich der Raumordnung und der Flächenwidmung gerade für Bezirke vorsehen sollte, daß die Ertragsanteile pro Kopf in der gleichen Summe ausbezahlt werden. Denn ich gehe davon aus, daß oft bei nebeneinander liegenden Gemeinden die eine Gemeinde eine Kopfquote von – Hausnummer – 9 050 S und die Nachbargemeinde eine Kopfquote von 6 700 S hat. Daher ist es mir darum gegangen, daß man das bezirksweise berechnen sollte, weil es nur Sinn macht, gemeinsam Betriebsansiedlung zu betreiben oder verschiedene große Vorhaben wie den Bau von Kläranlagen und so weiter durchzuführen, wenn gleiche Bedingungen herrschen. – Diesen Diskussionspunkt wollte ich einbringen, damit man darüber einmal nachdenkt. Darum ist es mir gegangen, nicht um eine weitere Gebietskörperschaft! (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

20.27

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen jetzt keine mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 über eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden betreffend die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden.


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