ganz offen: Mir hat der Konsultationsmechanismus im Konnex mit einem Stabilitätspakt bis zum 27. Jänner 1997 auch viel besser gefallen als am 28. Jänner. Denn wissen Sie, was da war? – Da bin ich Finanzminister geworden!
Das Konstrukt zwischen Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt ist ein akkordierter Schutzmechanismus der zweiten und dritten Gebietskörperschaft – jetzt rede ich in der Philosophie eines Ländervertreters –, um den Vergewaltigungen des Bundes durch Gesetze, die die Länder und Gemeinden Geld kosten, entrinnen zu können. – Das ist die Philosophie, und daher ist Ihre Argumentation ganz einfach falsch!
Der Konsultationsmechanismus setzt klarerweise voraus – das haben Sie beschlossen –, daß bis 31. Dezember der Stabilitätspakt abgeschlossen wird. Sonst hätte sich der Konsultationsmechanismus wieder aufgelöst. Das war natürlich klar, denn der Bund – damals hat das jemand anderer verhandelt – hat als Gegenleistung zum Konsultationsmechanismus den Stabilitätspakt gebraucht. Ich sage Ihnen jetzt auch, warum.
Es ist nämlich nicht der Bund der Europäischen Union beigetreten, sondern die Republik Österreich ist der Europäischen Union beigetreten. Damit sind Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam der Europäischen Union beigetreten. Vertragspartner, der auch Sanktionen zu erleiden hat, ist gegenüber Brüssel aber ausschließlich der Bund. Da kann sich folgendes ereignen: Gesetzt den Fall, der Bund hat 2,6 Prozent Defizit, und die Länder und Gemeinden machen gemeinsam 0,5 Prozent Defizit. Dann wird der Sanktionsmechanismus in Brüssel gegen die Republik Österreich eingeleitet, und zwar in der Form, daß es eine Verwarnung gibt. Jetzt kann es vorkommen – und daher ist das Konstrukt etwas kompliziert –, daß das Bundesland, das so schlimm war und so viel Geld ausgegeben hat, daß man gesamtösterreichisch über die 3 Prozent gekommen ist, im nächsten Jahr ganz brav ist, ein anderes Bundesland aber schlimm ist. Das ist denen in Brüssel allerdings Wurscht. Faktum ist, daß Österreich auch im zweiten Jahr die Defizitgrenze durchstoßen hat. Daher wird die Sanktion wirksam, und dann geht es darum, wer das zahlt. Daher ist das so kompliziert! Wenn man also weiß, wie dieser Mechanismus entstanden ist, dann ist das logisch und sehr sinnvoll; wenn man es nicht weiß, dann wirkt das Ganze aber etwas kompliziert und komplex.
Selbstverständlich wünschen wir alle uns nicht, daß wir irgendwann einmal in diese Situation kommen. Aber es muß ein klares Rechtswerk in der Beziehung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Beziehung der Länder untereinander, in der Beziehung der Gemeinden untereinander und in der Beziehung der Länder zu den Gemeinden ihres eigenen Bundeslandes und eines anderen geben. Da gibt es sehr viele Varianten, wer schuld sein kann, jedenfalls muß aber letztendlich die Sanktionslast ermittelbar sein. – Das ist der erste Punkt.
Ich möchte noch einmal feststellen: Die Schaffung des Konstrukts des Konsultationsmechanismus war ein Wunsch der Länder und Gemeinden gegenüber dem Bund anläßlich unseres Beitrittes zur Europäischen Union, und die logische Konsequenz ist der Abschluß des Stabilitätspakts. Denn sonst trägt der Bund allein die Verantwortung, hat jedoch keinen Einfluß, weil der Bund bekanntlicherweise keinem Land vorschreiben kann, daß es aus irgendwelchen Gründen plötzlich nicht 0,5 Prozent des nationalen BIP investieren darf. Dafür gibt es überhaupt keinen Rechtstitel.
Zweiter Bereich: Ich möchte zu einem Vorschlag des Herrn Bundesrates Wilfing Stellung nehmen. Herr Bundesrat! Ich bin von meiner ganzen Anlage und auch von meiner Geschichte her ein Kommunalpolitiker, was klar ist, wenn man 28 Jahre in diesem Bereich verbringt, wenngleich nicht in einer Gemeinde mit einer Struktur wie die Ihrer Gemeinde. Ich war eigentlich immer sehr stolz darauf, daß sich die Gemeinden 1984 durchgesetzt haben und in den Verfassungsrang gehoben worden sind. Denn ich betrachte die Gemeinden als elementaren Pfeiler des demokratisch-föderalen Aufbaus unserer Republik. Ich möchte nicht werten, welche die wichtigste und welche die unwichtigste Gebietskörperschaft ist, denn es sind wahrscheinlich alle wichtig. Meines Erachtens sind jedoch die Gemeinden das Fundament, auf dem unser Staat steht.
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