Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 177

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man feststellen, daß beide Gesetzesvorlagen sehr vernünftig für diejenigen sind, die einen stabilen Staatshaushalt beziehungsweise stabile Budgets wollen.

Beide Gesetze betreffen eine sehr umfassende Materie, nämlich alle öffentlichen Haushalte der Republik Österreich, also die Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Beim Finanzausgleichsgesetz, das geändert wird, geht es um die Einführung eines einheitlichen Schlüssels für die veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftssteuer. Welche Gebietskörperschaften von der Einführung dieses einheitlichen Schlüssels profitieren, hängt von der unterschiedlichen Dynamik der betroffenen Abgaben ab. Durch die dynamische Entwicklung der Körperschaftssteuer werden die Länder und die Gemeinden sicherlich bevorzugt werden, und kurzfristig werden die Länder und die Gemeinden einen Gewinn zu Lasten des Bundes erzielen. Umgekehrt jedoch wird der Bund bei einer besseren Entwicklung der drei anderen betroffenen Abgaben profitieren. – Daher glaube ich, daß dieses System sehr ausgewogen ist.

Im Rahmen der Beschlußfassung über den Konsultationsmechanismus habe ich bereits darauf hingewiesen, daß der vorliegende Stabilitätspakt eine logische Konsequenz daraus sein wird. Der bereits beschlossene Konsultationsmechanismus bekommt nun ein tragfähiges Fundament. Dieser Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt die Haushaltsziele und wird eine sehr hohe Haushaltsdisziplin bewirken.

Es gibt weiters Bestimmungen über die gemeinsame Haushaltskoordinierung, über die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung, über die Erstellung der Stabilitätsprogramme und insbesondere auch über die Aufteilung der Defizitquoten und allfälliger Sanktionslasten. – Ich bin überzeugt davon, daß der Österreichische Stabilitätspakt zur dauerhaften Erreichung gesunder und stabiler öffentlicher Finanzen beitragen wird.

Gleichzeitig – das wurde schon gesagt – erfüllen wir natürlich auch gegenüber der EU unsere eingegangenen Verpflichtungen zur Haushaltsdisziplin und zur Wahrnehmung der Aufgaben der Haushaltskoordinierung. Im Sinne der Haushaltsdisziplin werden laut Gesetz politische Koordinationskomitees eingerichtet. Diese Komitees sind meines Erachtens demokratisch zusammengesetzt: Es gibt ein gesamtösterreichisches Koordinationskomitee, und es gibt Länderkoordinationskomitees.

Hinweisen möchte ich auch auf die zusätzlichen Aufgaben, die für die Koordinationskomitees auf Landesebene gelten. Diese Landeskomitees haben die Aufgabe, die Defizitquote der Gesamtheit aller Gemeinden des Landes festzustellen. Außerdem fällt diesen Landeskomitees die Aufgabe zu, allfällige zusätzliche Quoten aus der Defizitquote des Landes an die Gemeinden beziehungsweise umgekehrt zuzuteilen. Das bedeutet, daß es in diesen Bereichen einen gewissen Spielraum gibt, der auch zu begrüßen ist.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Stabilitätspakt ist gemeinsam mit dem Konsultationsmechanismus eine gute Grundlage für die öffentlichen Haushalte der Gemeinden, der Länder und des Bundes im Hinblick auf die Gewährleistung von finanzieller Stabilität in der Zukunft. Daher wird meine Fraktion keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister. – Bitte.

20.19

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zwei Anmerkungen machen.

Erstens: Sehr geehrter Herr Bundesrat Tremmel! Ich glaube, daß Sie von der umgekehrten Richtung her argumentiert haben: Nicht der Bund hat die Länder vergewaltigt, den Stabilitätspakt abzuschließen, sondern – ich weiß tatsächlich, wovon ich rede, denn ich habe den Konsultationsmechanismus als Ländervertreter mit dem Bund ausgehandelt – die Länder haben an sich den Bund angehalten, einen Konsultationsmechanismus abzuschließen. Ich sage Ihnen


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