Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 184

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aber nur zu 66 Prozent tatsächlich ausbezahlt, und das ist und bleibt für uns Freiheitliche unverständlich.

Zur Funktionszulage, die im Gehaltsgesetz gemäß § 74 geregelt ist: Nach dieser Regelung besteht das Gehalt aus zwei Bestandteilen, zum einen aus dem Grundgehalt, zum anderen aus einem auf den Arbeitsplatz und die entsprechende Verwendung abgestimmten Betrag. Der E1-Bereich wird in die Funktionsgruppen eins bis elf unterteilt, der E2A-Bereich in die Funktionsgruppen eins bis sieben. Es ist und bleibt unverständlich, warum dann besoldungsrechtlich noch einmal vier Unterteilungen nach dem Dienstalter vorgenommen werden. Denn es muß unerheblich bleiben, ob jemand mit 30, mit 40 oder mit 55 Jahren eine Spitzenposition innehat. Die Funktionszulage soll für alle gleich bleiben!

Zu § 48 Abs. 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz: Hier geht es um die sogenannten Pflichtwochenenden im Schicht- und Wechseldienst. Auch in diesem Zusammenhang ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz kaum aussagekräftig, denn es wird nur festgehalten, daß an Sonntagen und Wochenenden Dienst zu verrichten ist. Zum Beispiel im Exekutivdienst werden bei 160 Pflichtstunden 240 Stunden angeordnet. Wo diese Überstunden genau fixiert werden sollen, wird de facto jedoch nicht geregelt, sondern jedes Ministerium trifft im Erlaßweg die Entscheidung. Bei der Gendarmerie genügt ein Pflichtwochenende. In Ihrem Haus, Herr Minister, bei der Zollwache gibt es in einzelnen Fällen drei Pflichtwochenenden. Die Umstellung in Ihrem Haus auf Computerdienstplan macht deutlich, wo überall eingespart wird. An Sonn- und Feiertagen gibt es womöglich Pflichtdienst, und dort, wo es die billigen 50prozentigen Überstunden gibt, werden diese angeordnet. – Das ist einfach unfair! Diesbezüglich muß es bereits im Beamten-Dienstrechtsgesetz anständige Regelungen geben!

Alles in allem zeigt sich, daß der Dienst der Exekutive in das Schema des Beamten-Dienstrechtsgesetzes kaum hineinpaßt und dort nicht gut aufgehoben ist. Daher ist es die klare Forderung der Freiheitlichen: Für die Exekutive wollen wir ein eigenes Exekutivdienstrecht!

Vor rund vier Jahren wurde das E-Schema geschaffen, und ich glaube, daß es nur recht und billig ist, wenn man die Konsequenz daraus zieht. Herr Minister! Wir werden dieser Vorlage daher unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.47

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

20.48

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe ursprünglich gedacht, daß meine Wortmeldung zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt aufgerufen wird, und habe mir vorgenommen, mich sehr kurz zu fassen. Es ist jetzt noch nicht so spät, ich bleibe aber dabei. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte nicht auf den Inhalt dieses Gesetzes eingehen, sondern nur einige Anmerkungen machen, die mir am Herzen liegen. Ich habe dem Protokoll des Nationalrates entnommen, daß einige Abgeordnete im Nationalrat der vorliegenden Novelle vor allem im Hinblick auf die Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechtes der Lehrer ihre Zustimmung mit der Begründung verweigert haben, daß bereits die Forderung nach einem neuen, modernen, leistungsgerechten Dienst- und Besoldungsrecht im Lehrerbereich gestellt wurde.

Ich glaube, daß diese Einstellung wenig leistungsgerecht ist. Denn Forderungen nach einem neuen Dienstrecht entbinden uns bis zum Zeitpunkt des Vorliegens eines solchen nicht von der Verpflichtung, trotzdem jeweils aktuelle und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Ich möchte diese Haltung mit der eines Autofahrers vergleichen, der sagt: Ich werde mir in ungefähr eineinhalb oder zwei Jahren – ich weiß nicht, welchen Zeitpunkt ich jetzt nennen soll, damit das vergleichbar ist – ohnedies ein neues Auto kaufen. Jetzt wäre zwar eine dringende Reparatur, ein Service oder ein Reifenwechsel fällig, ich erspare mir das aber, weil ich mir in eineinhalb bis


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