Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 193

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konkreten Fall noch viel mehr, weil ich einer derjenigen war, der darauf Bedacht genommen hat, daß dieser jetzige Abgeordnete zum Europaparlament tatsächlich Abgeordneter wurde. Das hefte ich auf meine Fahnen. Sie werden von mir daher nicht erwarten können, daß ich einen Freund – solcherart sehe und schätze ich mein Verhältnis zu ihm – im Regen stehen lasse.

Dennoch glaube ich, daß alles aufgeklärt werden muß, was aufzuklären ist. Der vorliegende Entschließungsantrag, den Sie, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, vom Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates abgeschrieben haben, trägt meines Erachtens allerdings nicht dazu bei, eine Aufdeckung zu erleichtern!

Ich halte ausdrücklich noch einmal fest: Ich selbst bin über diese Vorgänge zutiefst erschüttert. Dennoch glaube ich, daß Ihr Entschließungsantrag in dieser Causa ins Leere geht, und darf für meine Fraktion mitteilen, daß wir uns diesem Entschließungsantrag nicht anschließen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.29

Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC-Treuhandfonds beziehungsweise zur international akkordierten Notstandshilfe beziehungsweise Wiederaufbauaktivitäten zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe in Mittelamerika.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag ab.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ram und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend die Überprüfung der zweckgemäßen Mittelverwendung von Förderungen und Unterstützungen des Bundes bei Hilfsprojekten im Ausland vor.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit.

Der Antrag ist nicht angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


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