Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 23

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Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung mehr Liberalisierung der österreichischen Medienszene, es sind aber noch viele, viele kleine Schritt notwendig, um auch bei uns europäischen Standard zu erreichen. Die anstehende Novellierung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes, die in einem Unterausschuß des Nationalrates weiterverhandelt wird, ist ein notwendiger Schritt zu mehr Medienvielfalt in Österreich. Gerade das vorhin bereits erwähnte große Interesse der Bevölkerung an der lokalen Berichterstattung schlägt sich auch in den Kabelfernsehkanälen nieder und zeugt von der großen Notwendigkeit der Einführung des terrestrisch verbreiteten Privatfernsehens.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe daher, daß dieser Unterausschuß noch in dieser Legislaturperiode zu einer Einigung kommen wird und die diesbezüglich notwendige Gesetzesvorlage erarbeitet werden kann. In diesem Sinne wird meine Fraktion dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen! (Beifall bei der ÖVP.)

13.24

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. Ich erteile es ihm.

13.24

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller Kritik, die heute hier gekommen ist, glaube ich doch, daß diese Reform einen entscheidenden Schritt hin zu wichtigen Neuerungen setzt, und ich glaube, daß insbesondere hervorzuheben ist, daß dem Anliegen des Jugendschutzes mit dieser Reform ein ganz besonderes Gewicht verliehen wird.

Es ist dadurch gewährleistet, daß der ORF verpflichtet wird, gefährdende Aussendungen mit einer Kennzeichnung zu versehen, und auch hinsichtlich der Programmgestaltung und der Wahl des Sendetermins selbst entscheiden muß, wie er dieses Gesetz nunmehr handhabt. Es kann nicht so sein, daß es eine Art Zensur bedeutet, aber es ist einmal eine Eigenkontrolle des Rundfunkveranstalters selbst gegeben und dann natürlich auch eine Kontrolle der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes. Diese Mechanismen werden dazu beitragen, diese Jugendschutzbestimmungen im wesentlichen auch umzusetzen, und ich glaube, das ist eine der wesentlichsten Neuerungen, die wir hier in diesem Gesetz zu verzeichnen haben.

Es ist auch angeklungen, daß das Beschwerderecht ausgedehnt wurde. Auch diese Neuerung ist zu begrüßen, da es durch die Vielfalt der Berichterstattung – wie heute schon gesagt wurde – auch dazu kommt, daß manche Berichte nicht so recherchiert sind, wie sie sein sollten, weshalb dann natürlich auch Einzelpersonen von falscher Berichterstattung betroffen sind. Dieses Beschwerderecht auszudehnen ist sicherlich auch im Sinne der demokratiepolitischen Entwicklung unserer Medien etwas Wichtiges.

Ich glaube, ganz entscheidend zu befürworten ist auch das oftmals vorgebrachte Anliegen, den ORF hinsichtlich der Verwaltungsstrafbestimmungen dem Privatrundfunk gleichzustellen, sowie das Anliegen, daß Rechtsverstöße nunmehr auch mittels Geldstrafen sanktioniert werden können.

Weil es im Zuge der Diskussion um dieses Gesetz auch Diskussionen über die Frequenz des fremdsprachigen vierten Hörfunkprogramms gegeben hat, möchte ich dazu ausführen und ausdrücklich betonen, daß die Bundesregierung dieses Hörfunkprogramm niemals in Frage gestellt hat. Es wurde aber jetzt systematisch in das richtige Gesetz eingeordnet, womit auch in Zukunft eine Aussendung dieses Programms gewährleistet ist.

Wie Sie alle wissen, wurde es aufgrund gerichtlicher Entscheidungen auch notwendig, die Festlegung der für Belangsendezeit berechtigten Stellen zu präzisieren. Auch das ist mit diesem Gesetz geschehen.

Eine der wichtigsten wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Unabhängigkeit des Rundfunks ist natürlich auch die Herabsetzung der werbefreien Tage beziehungsweise die Jahresdurchrechnung, die mit diesem Gesetz eingeführt wird, um damit das wirtschaftliche Standbein zu stärken.


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