Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 93

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re und mich eher an deren Aussagen orientiere, als an den Ausführungen, die Sie hier im Bundesrat präsentiert haben, sehr geehrter Herr Bundesrat Gudenus.

Es ist richtig, daß Paracelsus, der mit seinem bürgerlichen Namen Theophrastus Bombastus von Hohenheim hieß (demonstrativer Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus ) und unter anderem in Salzburg lehrte, die Frage des Giftes relativiert hat. Genaugenommen hat er gesagt: Alles ist Gift, nur die Dosis macht es, daß es kein Gift ist. Und weil Sie, Herr Bundesrat Gudenus, das Wasser als einzige Ausnahme angeführt haben, möchte ich Ihnen sagen: Gerade eine alte griechische Hinrichtungsmethode zeigt uns, daß auch Wasser Gift sein kann. Sie haben gesagt, Wasser sei niemals Gift. Aber auch Wasser kann Gift sein, wenn es in entsprechenden Dosen verabreicht wird. Ich glaube, nur höhergestellten Persönlichkeiten wurde das damals zur Hinrichtung empfohlen und gegeben. Auch in China war das übrigens eine beliebte Hinrichtungsmethode. (Bundesrat Dr. Tremmel: Der stete Tropfen!) Durch entsprechende Entsalzung des Körpers ist nach einigen Litern verabreichten Wassers der Tod eingetreten. – Sie sehen also, auch reines Wasser kann ein tödliches Gift sein, wenn die Dosis entsprechend hoch ist.

Das Ozon ist ein wichtiges Thema geworden. Es ist in der seriösen wissenschaftlichen, aber auch in der politischen Diskussion völlig unumstritten, daß man über entsprechende Grenzwerte zu diskutieren hat. Sie sind auf Basis der Weltgesundheitsorganisation eingeführt worden und bilden auch die Basis unseres Ozongesetzes.

Ich verstehe die Kritik, die hinsichtlich der Nichterreichung der im Ozongesetz vorgesehenen Zwischenziele geäußert wird. Es führt kein Weg daran vorbei, zu konzedieren: Diese Ziele haben wir per Ende 1996 nicht erreicht. Minus 20 Prozent bei den Stickoxiden und minus 26 Prozent bei den flüchtigen Kohlenwasserstoffen sind deutlich weniger als die angestrebten minus 40 Prozent. Allerdings füge ich hinzu, daß ich ein Gesetz, das mir vom Nationalrat, vom Gesetzgeber auferlegt ist, natürlich auch nur unter der Bedingung ausführen und umsetzen kann, daß mir – mir und anderen Ministern – vom Gesetzgeber dann auch die entsprechenden Werkzeuge in die Hand gegeben werden. Das ist nicht immer und nicht überall in ausreichendem Maße der Fall gewesen.

Bagatellisieren sollte man dieses Thema sicherlich nicht, auch wenn hinsichtlich der Gefährdung der Atmungsorgane im letzten Jahr eine Studie aus München publiziert wurde, die jedenfalls das Gesundheitsrisiko ein wenig zurückstuft. Trotzdem: Bagatellisieren sollte man es nicht, wenn auch bedauerlich ist, daß in Österreich die Ausrufung der Ozonvorwarnstufe  – mehr ist das nicht, und das passiert nur irgendwo zwischen null und fünf oder sechs Mal pro Jahr – immer wieder mit einem Ozonalarm gleichgesetzt wird. Ich möchte betonen: Zwischen der Vorwarnstufe und einem Alarm sind nicht nur sprachlich Unterschiede zu sehen!

Hoher Bundesrat! Es ist so, daß mir die Zahlen für 1997 bereits vorliegen. Daraus ergibt sich eine weitere Verbesserung. Die Stickoxide sind laut diesen Unterlagen um 22 Prozent, die flüchtigen Kohlenwasserstoffe um 34 Prozent zurückgegangen. Aber auch das ist, wie gesagt, eine deutlich langsamere Zielerreichung, als im Ozongesetz vorgesehen.

Ich möchte aber darauf hinweisen, daß weitere Maßnahmen gerade auf EU-Ebene unterwegs sind. Wir wissen, daß im Ozonbereich – so wie in vielen anderen Bereichen der Umweltpolitik – der Verkehr der Hauptübelträger, möchte ich fast sagen, oder das Hauptübel ist.

Wir haben gerade unter österreichischer Präsidentschaft im Umweltrat am 20./21. Dezember auf diesem Gebiet einen echten Durchbruch erzielt, und zwar bei der zukünftigen Absenkung der Stickoxide, einer der klassischen Ozonvorläufersubstanzen oder dem klassischen Schadstoff, der auf Dieselabgase, auf LKW abstellt oder von dort herrührt. Gegenüber dem derzeitigen Niveau werden wir bis zum Jahr 2008 eine Stickoxidreduktion um nicht weniger als 70 Prozent erzielen!

Es war dem Umweltministerrat möglich, nicht nur verbindliche Grenzwerte entgegen den Vorstellungen der Kommission bis zum Jahre 2005 vorzugeben, sondern für Stickoxide einen weiteren Grenzwert bis 2008 einzusetzen, also über die Euro-4-Stufe hinaus, sodaß, wie gesagt, eine 70prozentige Reduktion der Stickoxide bei den schweren Nutzfahrzeugen bis zum Jahr


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