Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 95

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müll, also gewissermaßen an Primärmüll, im Berichtszeitraum um einige Prozente gestiegen ist – allerdings, wie wir meinen, unter der Wirtschaftswachstumsrate, was gewissermaßen eine Entkoppelung ist: Der Mist wächst mit der Wirtschaft und mit dem Wachstum nicht völlig gleichlautend und gleichläufig mit.

Daraus geht klar hervor, daß wir Österreicher noch besser geworden sind in Sachen Abfalltrennung, in Sachen stofflicher Verwertung und in Sachen Deponierung, weil weniger auf die Deponien gelangt. Wir sind auch deutlich besser geworden in Sachen Dokumentation, was den gefährlichen Abfall anbelangt. Es gab davor eine Lücke im Ausmaß von 500 000 Tonnen, von denen man nicht genau wußte, ob es sich dabei um ein statistisches Loch handelte oder ob da gefährlicher Abfall nicht korrekte Wege ging. Das ist mit einer Reduktion auf wenig mehr als 100 000 Tonnen deutlich eingeengt worden, und für diese 100 000 Tonnen, die uns zwischen dokumentierter Menge und wahrscheinlicher Menge noch fehlen, gibt es schlüssige Überlegungen und Erklärungen, die auch im Bundes-Abfallwirtschaftsplan nachzulesen sind. Ich denke, es ist ein beruhigender Bericht, und wir sind in Sachen Abfallwirtschaft auf gutem Wege.

Herr Bundesrat Tremmel! Die Entsorgungskosten, die Sie für Graz angegeben haben, mögen richtig sein. Ich habe allerdings auf die Verträge, die zwischen den Gemeinden Graz und Frohnleiten hinsichtlich der Deponierung geschlossen werden, keinen Einfluß. Ich möchte aber hinzufügen, daß wir mit unseren Nachbarländern jetzt auch deshalb weniger Probleme in Sachen Abfallwirtschaft und allfälligen -exporten – die sich in sehr geringen Mengen abspielen – haben, weil diese Länder mittlerweile der OECD beigetreten sind. Ungarn und Tschechien sind jetzt OECD-Länder. Wir tun uns hier leichter, wir können die OECD-Kriterien anwenden.

Da Herr Bundesrat Bieringer gesagt hat, daß es hier Kritik an der Rechtszersplitterung gibt, darf ich als Vertreter des Bundes dazu anmerken, daß es, wenn man eine Bundes- und neun verschiedene Landesgesetzgebungen hat, hierzu selbstverständlich zehn unterschiedliche Gesetzesmaterien gibt. Es ist richtig, daß der Bund da eine Bedarfskompetenz hat. Diese nehmen wir absolut nur im unbedingt notwendigen Mindestausmaß in Anspruch. Sonst würden wir das, in Wertschätzung der Länder, sicherlich niemals tun.

Ich denke, daß wir durch die Überlappung von Gewerberecht und Wasserrecht in der Tat keine Idealsituation haben – und zwar bei weitem nicht –, sondern daß wir zum Beispiel gut daran tun, das Thema Altlastensanierung insofern auf eigene Beine zu stellen, als wir daraus ein eigenes Materienrecht strukturieren und damit die derzeitigen Ungereimtheiten zwischen Altlastensanierung und Wasserrecht mittelfristig aus der Welt schaffen. Aber das ist ein großes Thema, und das ist nicht von heute auf morgen zu schaffen.

Darüber hinaus werden wir bei Fragestellungen bezüglich Deponien – bestehende Deponien nach Wasserrecht und nur neue Deponien nach der Deponieverordnung abzuhandeln – auch zu dem Punkt kommen, an dem alles nach der Deponieverordnung abzuhandeln und eine gewisse Rechtsbereinigung gegeben sein wird.

Meine Damen und Herren des Bundesrates! In diesem Sinn nehme ich die Kritik zur Kenntnis. Ich denke, einen Teil davon konnte ich entkräften. Ich danke Ihnen, Frau Vorsitzende, für die Erteilung des Wortes. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.03

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5. Dazu liegen mir zwar keine Wortmeldungen mehr vor, aber die Abstimmung über die beiden Anträge, die Berichte zur Kenntnis zunehmen, steht noch aus. Es ist bereits nach 16 Uhr, wir kommen daher unbedingt zum Aufruf der dringlichen Anfragen. Wie gesagt, die Abstimmung über diese beiden Tagesordnungspunkte wird nach Beendigung der Debatte über die dringlichen Anfragen stattfinden.


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