Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 124

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Herr Bundesminister! Wir haben dazu eine andere Meinung. Die Schlepperei findet sich in drei Tatbeständen wieder, zwei davon sind im Fremdengesetz enthalten, und zwar im § 104 und im §105, und einer im Strafgesetzbuch, und zwar im § 104a. Sie zitieren bei den Strafbestimmungen gerne § 104a. Ich habe im Ausschuß nachgefragt, wie viele Schlepper nach den jeweiligen Strafbestimmungen zur Verantwortung gezogen wurden. Man konnte mir auch darüber keine Auskunft geben.

§ 104 ist geradezu eine Verharmlosung dieses Deliktes. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich Schlepperei begeht oder vorsätzlich an ihr mitwirkt, begeht eine Verwaltungsübertretung."

Herr Minister! Die Qualifizierung "Verwaltungsübertretung" ist, so glaube ich, bei diesem Delikt wirklich nicht angebracht. Ich bringe daher einen Entschließungsantrag ein. Dieser Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ernest Windholz und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Schlepperei

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

1. bis zum 1. April 1999 einen Entwurf zum Fremdengesetz vorzulegen, sodaß der Tatbestand der ‚Schlepperei’ (Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines Fremden) immer eine gerichtlich strafbare Handlung darstellt, der in jedem Fall ein erhöhtes Strafausmaß für gewerbsmäßige Begehung und den Wiederholungsfall vorsieht, und

2. die Kontrollen gegen illegale Einwanderung und Schlepperei an Österreichs Grenzen zu verstärken."

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Herr Minister! Aufgrund der steigenden Zahlen ist diese Forderung wohl mehr als berechtigt. Es kann doch nicht so sein, daß das Schleppen von bis zu fünf Personen verharmlosend und verniedlichend als Verwaltungsübertretung qualifiziert wird. Es kann nicht so sein, daß in Niederösterreich nach wie vor die Überwachung der grünen Grenze kaum gegeben ist.

Herr Minister! Es gibt Medien, die immer wieder versuchen, die Exekutive in ein Licht zu rücken, in dem sehr gerne von "Prügelpolizei" gesprochen wird. Es ist diesem Bericht zu entnehmen, daß an die Staatsanwaltschaft im Jahre 1997 insgesamt 964 Mißhandlungsvorwürfe gegen Organe der Sicherheitsbehörden herangetragen wurden. Im Jahre1997 wurden lediglich zwei dieser Fälle als berechtigt anerkannt, und da kam es dann zu einer Verurteilung. Es sind sicherlich beide Fälle zuviel, aber wenn man sich vor Augen hält, daß es über 25 000 Exekutivbeamte gibt, daß es Millionen Amtshandlungen gibt, schwierige Amtshandlungen, in deren Verlauf in Vermögensrechte eingegriffen und Freiheitsentzug vorgenommen wird, dann kann man auf die Exekutive, auf diejenigen Beamten, die für Sicherheit in Österreich sorgen, wirklich stolz sein. Ich darf mich namens der Freiheitlichen bei all diesen Beamten bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In Anbetracht des Anwachsens der organisierten Kriminalität hat man sich natürlich auch die Frage zu stellen, wie der Minister auf diese Dinge antwortet. Ich kann hier klar sagen, Herr Minister, daß es seit Ihrer Amtsübernahme tatsächlich um vieles besser geworden ist. Allerdings fehlt noch einiges in der Umsetzung. Allzuoft hören wir Ankündigungen, die dann leider nicht umgesetzt werden. Zu erwähnen wäre vor allem die personelle Unterbesetzung.

Herr Minister! Diesem Bericht ist unter Punkt 4.2, "getroffene personelle Maßnahmen", folgendes zu entnehmen: Kriminaldienst: Einsparung von 44 Planstellen, Sicherheitswache: Einsparung um 60 Planstellen. Lediglich bei der Gendarmerie kam es zu einer Aufstockung um


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