Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 16

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Können Sie mir sagen, ob im Jahr 2001 dann auch diese kollektivvertragliche Unterschiedlichkeit geregelt wird?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Frau Bundesrätin! Ich kann den Intentionen des Gesetzgebers nicht vorgreifen und daher heute noch nicht von mir aus erklären, wie ich glaube, daß das Gesetz dann aussehen wird. Meiner Überzeugung nach ist es jedoch erforderlich, daß eine zukünftige Gesetzesregelung – so wie auch jetzt die Intention durch die Umsetzung durch Kollektivverträge gegeben ist – entsprechende Begleitmaßnahmen bei Nachtarbeit unbedingt vorsehen muß, weil wir alle wissen, daß Nachtarbeit sowohl für Männer als auch für Frauen eine besonders gesundheitsbelastende Tätigkeit ist. Daher sind flankierende Maßnahmen erforderlich, die dann auch in einem Gesetz Geltung haben sollten.

Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Ich bitte Frau Bundesrätin Therese Lukasser.

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sie haben es gerade gesagt: Nachtarbeit stellt eine erhöhte psychische, physische und soziale Belastung dar.

Meine Frage: Wie hat sich die vor kurzem beschlossene Neuregelung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen bewährt?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Aus allen Informationen, die ich habe, zeigt sich, daß die Kollektivvertragspartner in sehr verantwortungsbewußter Form mit dieser Regelung umgehen und sinnvolle und adäquate Regelungen in den Bereichen zustande gekommen sind, wo sie bisher gewünscht wurden.

Ich hatte selbst Gelegenheit, mich bei mehreren Betrieben zu erkundigen, mit den Betriebsräten, mit Betroffenen und der Unternehmensleitung zu diskutieren, inwieweit sich die Regelungen bewähren, und habe eigentlich eine Zustimmung dazu bekommen.

Ich glaube, entscheidend ist – auch in weiteren Überlegungen –, daß bei den flankierenden Maßnahmen besonders darauf geachtet wird, daß der Gesundheitsschutz berücksichtigt wird, daß aber auch erkannt wird, daß durch die besondere Belastung in der Nacht Arbeitszeit in der Nacht eine andere Wertigkeit hat als bei Tag. Ich meine hier, daß Nachtarbeit mit Zeitgutschriften versehen werden sollte.

Präsident Gottfried Jaud: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Bitte, Frau Bundesrätin Hedda Kainz.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Sie haben es in Ihrer Antwort jetzt angesprochen, daß eine Zielsetzung, die Priorität haben muß, die Zeitzuschläge sind. Läßt sich nach dem derzeitigen Verhandlungsstand abschätzen, ob einigermaßen die Hoffnung besteht, dieser Zielsetzung zum Durchbruch zu verhelfen? Gibt es Verständnis bei den Verhandlungspartnern, daß diese Zielsetzung die gesundheitlichen Nachteile der Nachtarbeit aufzufangen hat?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Ich würde mich freuen, wenn dieses Verständnis auf der Arbeitgeberseite stärker ausgeprägt wäre, als ich es derzeit immer wieder in Diskussionen erkenne. Ich hoffe aber, daß die einzelnen Beispiele, die wir haben, wonach in Betriebsvereinbarungen durch


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