Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 44

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rates auch zu nicht zur Verhandlung stehenden Gegenständen mündliche Erklärungen abzugeben. Die Abgabe einer solchen Erklärung kann also nicht vom Bundesrat beschlossen werden.

Daher ist eine solche Einwendung nach der Geschäftsordnung nicht zulässig, und es ist demnach darüber auch nicht abzustimmen.

Dem von Herrn Dr. Bösch vorgebrachten Ersuchen, die Sitzung zu unterbrechen, um kurzfristig eine Präsidiale einzuberufen, gebe ich gerne statt. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, daß nach § 37 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung ein Bericht eines Bundesministers zulässig ist, daß der Bundesrat aber diesen Bericht nicht verlangen kann.

Ich unterbreche die Sitzung zur Durchführung einer Präsidiale und bitte alle Kolleginnen und Kollegen, auf das Klingelzeichen zu achten, das anzeigt, wann wir die Sitzung weiter fortsetzen werden.

(Die Sitzung wird um 11.17 Uhr unterbrochen und um 11.38 Uhr wiederaufgenommen. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen zuerst einmal das Ergebnis der Besprechung der Präsidiale mitteilen. Es ist von seiten der Freiheitlichen Partei vorgeschlagen worden, daß dem Bundesrat eine Erklärung des Bundesministers für Inneres gegeben werden soll. – Der Bundesminister für Äußeres befindet sich nicht in Wien, daher ist von ihm keine Erklärung zu erwarten.

Wir haben uns dahin gehend geeinigt, daß wir versuchen werden, den Herrn Bundesminister für Inneres zu erreichen, und ihn ersuchen, wenn es ihm möglich ist, eine Erklärung über die Situation im Zusammenhang mit der Kurden-Frage abzugeben. Wir können leider noch nicht sagen, ob das möglich sein wird. Sobald wir wissen, ob der Herr Bundesminister für Inneres kommen kann, wird der Herr Präsident auch den Zeitpunkt dieser Erklärung festsetzen.

Ich hoffe, daß wir so allen Wünschen gerecht werden konnten, denn die Kurden-Frage beschäftigt uns alle, es ist damit menschliches Leid verknüpft, und wir möchten eigentlich alle gerne wissen, wie in dieser Frage weiter vorgegangen, wie das behandelt werden wird. Daher also: Wenn der Herr Bundesminister für Inneres kommen kann, wird er das sicherlich gerne tun, und wir werden Ihnen dann mitteilen, wann diese Erklärung erfolgen kann.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlags wird beabsichtigt, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 5 bis 7 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, daß ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mühlwerth und Genossen betreffend Leistungen statt Wahlversprechen für Frauen und Familien an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorliegt.

Weiters liegt ein zweites Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Mühlwerth und Genossen betreffend


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