Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich möchte mich daher bei allen Österreicherinnen und Österreichern, bei allen Spendern und Spenderinnen herzlich bedanken, daß sie durch ihre Spende anderen Menschen das Leben retten beziehungsweise Gesundheit bringen.

Ich darf mich auch auf die Ausführungen von Herrn Bundesrat Grasberger beziehen, der zu Recht auf einen Fehler, der passiert ist, verwiesen hat. Ich möchte das jetzt nicht von meinem Ressort und auch nicht vom Gesundheitsausschuß wegschieben, aber ich muß es tun. In der Regierungsvorlage war der Inkraftsetzungstermin mit 1. Jänner 1999 vorgesehen, weil ursprünglich die Annahme bestanden hat, daß wir noch im vergangenen Jahr das Blutsicherheitsgesetz im Plenum beschließen können. Dies war von der Tagesordnung her nicht möglich, sodaß der Gesundheitsausschuß, wie Sie auch aus dem Bericht des Gesundheitsausschusses erkennen können, bei seinen Beratungen davon ausgegangen ist – er hat auch einen Abänderungsantrag dazu eingebracht –, daß dieses Gesetz mit 1. März 1999 in Kraft treten und somit ein logischer Inkrafttretungstermin erfolgen wird. Zwischen den Beschlüssen des Ausschusses und den Plenumsberatungen und -beschlüssen ist dann ein Fehler passiert. Es wurde der Inhalt des Abänderungsantrages nicht in die Beschlußfassung im Plenum mitaufgenommen, sodaß das Gesetz de facto mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten ist.

Das ist jetzt nur für einen Bereich von Relevanz, und zwar für jene Entscheidungen, die die Bewilligungen für Blutspendeeinrichtungen mit sich bringen, weil dort eine Frist von sechs Monaten vorgesehen ist, innerhalb der die Entscheidungen zu treffen sind. Wir haben nun versucht, diesen Fehler, der nicht im eigenem Bereich gelegen ist, zu beseitigen oder zu bereinigen, indem wir davon ausgehen, daß wir diese Sechs-Monate-Frist nicht so eng sehen und es nicht nur formal auf diese sechs Monate, beginnend mit 1. Jänner 1999, beziehen, sondern entsprechende Toleranz in der Vorgangsweise üben werden, sodaß keine Beeinträchtigungen entstehen werden. Trotzdem ist es für das Gesetz, so glaube ich, wichtig, daß es nun mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten kann und daß für diesen Bereich diese Lösung gefunden wurde.

Ich darf mich auch noch für die Gratulationen an zwei meiner Mitarbeiter, an Herrn Kollegen Dr. Aigner und auch an Herrn Dr. Kurz, bedanken. Ich möchte Ihnen, sehr geschätzte Damen und Herren, nur zum Amüsement sagen, daß Herr Dr. Kurz bei uns im Ressort Blutkurz heißt, weil er der europäische Experte im Bereich der Blutsicherheit ist. Ich bin sehr stolz, einen Mitarbeiter mit diesem Einsatz und der Qualifikation zu haben.

Ich möchte noch hinsichtlich der Firma Albovina folgendes klarstellen: Es wurden bei diesem kriminellen Vorgehen keine Blutprodukte in Österreich zur Verbreitung gebracht. Das Verfahren läuft, wie schon zu Recht von Ihnen darauf verwiesen wurde. In diesem Zusammenhang möchte ich auf unsere höchste Qualität in unserem Blutsicherheitssystem hinweisen und betonen, daß wir immer wieder diese zu verbessern versuchen. Mitte 1999 wird die PCR-Testung, werden also die letzten medizinischen Erkenntnisse eingeführt werden, sodaß wir damit wieder auf dem absolut letzten Stand sind – zur Sicherheit der Patienten, zur Sicherheit der Spender und Spenderinnen. – Ich bin sehr froh, daß wir dieses Gesetz auch im Bundesrat mit Ihrer Zustimmung verabschieden können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.27

Präsident Gottfried Jaud: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Es ist dies auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite