Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 55

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Windholz und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend ausländische Blutkonserven und Blutprodukte – Patientensicherheit vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend ausländische Blutkonserven und Blutprodukte – Patientensicherheit ist daher abgelehnt .

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird (1554 und 1578/NR sowie 5868/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste – MTF-SHD-G geändert wird (970/A und 1579/NR sowie 5869/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste – MTF-SHD-G geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 2 und 3 hat Herr Bundesrat Karl Drochter übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Drochter: Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Die Berichte liegen Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher für den Bericht betreffend das Dentistengesetz folgenden Antrag stellen:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Februar 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Das gleiche gilt auch für den Bericht betreffend die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste. Auch hier darf ich folgenden Antrag stellen:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Februar 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf ersuchen, die Debatte über die beiden Punkte zu eröffnen.

Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon. Ich erteile ihm dieses.


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