Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 56

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12.30

Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Bevor ich mit meinem Debattenbeitrag über das Dentistengesetz beginne, möchte ich in Richtung Freiheitliche Partei eine kurze Randbemerkung zum Thema Kurden machen. Mich wundert, daß hier offensichtlich so in Eile gehandelt worden ist. Die Kurdenproblematik ist seit Tagen präsent. Mich wundert, daß nicht mit herkömmlichen Mitteln wie dringlicher Anfrage und so weiter agiert wird. (Bundesrat Dr. Bösch: Wollen Sie eine, Herr Kollege?) – Moment!

Was mich noch mehr wundert, ist, daß Sie als Bundesratsfraktion die Kurdenproblematik offenbar sehr wohl als dringend empfinden. Andererseits lese ich heute in der Früh in der Zeitung, daß Ihr Generalsekretär das offenbar als nicht so dringend empfindet. Er hat sich nämlich fürchterlich darüber aufgeregt, daß der ORF Herrn Öcalan Herrn Haider vorgezogen hat. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schöls: Habt ihr Koordinationsprobleme in der Fraktion?)

Nunmehr möchte ich auf das Dentistengesetz zurückkommen: Durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, das am 1. 1. 1994 in Kraft getreten ist, sowie durch den Beitritt zur EU mit 1. 1. 1995 wurde Österreich verpflichtet, den Beruf des Zahnarztes als eigenen Beruf zu reglementieren. Zum Zeitpunkt des EWR- und EU-Beitrittes war der Beruf des Zahnarztes nicht als eigener Beruf mit eigenem Studium geregelt, daher wurde eine Übergangsregelung zur Umsetzung der Richtlinie bis 1. 1. 1999 vereinbart. Im Rahmen des Universitäts-Studiengesetzes wurde die Basis für ein EU-konformes Zahnarztstudium geschaffen. Die Niederlassungsfreiheit der Zahnärzte wird auch in Österreich volle Gültigkeit haben. Das Ärztegesetz 1998 definiert den Zahnarzt als eigenständiges ärztliches Berufsbild.

Um nunmehr den österreichischen Dentisten eine Berufsausübung auch außerhalb Österreichs zu ermöglichen, sind mit der vorliegenden Novelle zum Dentistengesetz alle in Österreich ausgebildeten Dentisten den Zahnärzten gleichgestellt. Damit gelten auch für sie die Zahnärzterichtlinien, die Grundlage für eine Anerkennung in den anderen EWR-Staaten sind. Deutschland hat diese Gleichstellung bereits in den fünfziger Jahren vorgenommen. Es muß an dieser Stelle auch angemerkt werden, daß es überhaupt nur in Deutschland und Österreich den Beruf Dentist gibt.

Bei der Umsetzung der Zahnärzterichtlinien sind insbesondere auch die in Österreich ausgebildeten Südtiroler Dentisten zu berücksichtigen. Das ist auch wichtig aus der Sicht der Länder, von denen auch keinerlei Bedenken gegen das Dentistengesetz vorgebracht wurden: Es entstehen gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Mehrkosten.

Sehr geehrten Damen und Herren! In Österreich gab es Ende 1989 noch 450 Dentisten. Die gegenständliche Novelle betrifft nur noch zirka 260 Dentisten in Österreich. Da es keine Ausbildung mehr gibt, ist diese Berufsgruppe aussterbend. Da es mit der Novelle zum Dentistengesetz eine klare, EU-konforme Gesetzeslage gibt, stimmt die ÖVP-Fraktion dieser Novelle zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.34

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Mag. Günther Leichtfried. Ich erteile ihm dieses.

12.34

Bundesrat Mag. Günther Leichtfried (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte zunächst noch einige Bemerkungen zum Dentistengesetz machen. Wesentliches wurde bereits von meinem Vorredner gesagt. Es geht um eine rechtliche Gleichstellung der Dentistinnen und Dentisten mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Wir berücksichtigen damit die Existenz einer aussterbenden Berufsgruppe und sorgen dafür, daß auf diesen Bereich die Zahnärzterichtlinie angewandt wird. Die SPÖ-Fraktion wird daher der vorgelegten Novelle die Zustimmung geben und keinen Einspruch dagegen erheben.

Im zweiten Teil meiner Wortmeldung möchte ich mich aber nun der Änderung des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfs


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