Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 57

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dienste zuwenden. Im Begutachtungsverfahren zum Ministerialentwurf über die Neuregelung der Ausbildung der Sanitäter hat es heftige Diskussionen gegeben, ja manchmal den guten Geschmack vermissen lassende Untergriffe. Es wurde von einem Todesstoß für das Ehrenamt gesprochen, Ehrenamtlichkeit habe in Österreich keine Zukunft und so weiter. Besonders die beiden Landeshauptleute Pröll und Schausberger spielten sich als die Bewahrer und Retter der ehrenamtlich tätigen Menschen auf. Ich möchte für meine Fraktion klar und deutlich feststellen, daß eine Infragestellung der Ehrenamtlichkeit nie erfolgt ist und daß wir uns eine Unterstellung dieser Art auch von keiner anderen Fraktion gefallen lassen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wahrscheinlich haben sich die beiden Herren Landeshauptleute nicht ganz richtig informiert, denn ich nehme nicht an, daß absichtlich mit nicht richtigen Zahlen operiert wurde. Dieser vorliegende Entwurf, welcher im Begutachtungsverfahren war, galt nämlich zum Großteil nur für hauptberufliche Sanitäter und räumte für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nur die Möglichkeit ein, eine erweiterte Ausbildung zu machen. Eine erhebliche Ausweitung der Ausbildungszeit hätte es nur für den neu zu schaffenden Notfallsanitäter gegeben, was allerdings nur rund 5 Prozent der ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Rettungsdienste betreffen würde.

Meine Damen und Herren! Unser aller Ziel ist das Wohl der Patienten. Wir alle wollen, daß rasche und kompetente Hilfe geleistet wird. Das österreichische Rettungswesen hat in der Vergangenheit gute, sehr gute Arbeit geleistet, auch oder vor allem auch wegen der vielen engagiert tätigen freiwilligen Helfer und Helferinnen. Tatsache ist aber auch, daß vor allem in der Notfallversorgung Österreich im internationalen Vergleich etwas aufzuholen hat. Vordringlich ist daher eine österreichweite einheitliche Versorgungsqualität, denn wer helfen will, muß auch fachgerechte Hilfe leisten können. Dazu braucht er die nötige Ausbildung. Durch eine verbesserte Ausbildung können sicherlich noch mehr Menschenleben gerettet werden. Falsche Behauptungen, wie die Ehrenamtlichkeit werde durch das Gesetz unmöglich gemacht, die Qualität der Versorgung werde gefährdet, sind dazu kein konstruktiver Beitrag. Die rasante Entwicklung vor allem in der Notfallmedizin stellt aber auch an die Sanitäter erhöhte Anforderungen.

Meine Damen und Herren! In der vorliegenden Materie geht es darum, daß die Verwendung der sogenannten Halbautomaten zum Zwecke der Reanimation durch Sanitätsgehilfen und ehrenamtlich tätige Personen mit gleicher Ausbildung legistisch geregelt wird. Dies findet die ungeteilte Zustimmung meiner Fraktion. Wir sind uns aber bewußt, daß dies nur ein Vorgriff auf eine umfassende Neuregelung der gesamten Problematik sein kann. (Beifall bei der SPÖ.)

12.39

Präsident Gottfried Jaud: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

12.39

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ein paar kurze Bemerkungen zum sogenannten Dentistengesetz. Diese Neuregelung ist deshalb erforderlich, weil Österreich der Europäischen Union angehört und – das wurde schon kurz angedeutet – diese Ausbildung zum Dentisten eben nur in Österreich und Deutschland möglich war.

Meine Damen und Herren! Die bisherige Regelung – so ist die vorherrschende Meinung –, würde im Widerspruch zum europäischen Recht, speziell im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit, stehen, obwohl – das sollte man in dieser Debatte auch bemerken – die bisherige Regelung bis jetzt in der Praxis gut funktioniert hat. Es ist aber notwendig, wie schon gesagt, diese berufliche Neudefinition vorzunehmen und für den sogenannten doctores medicine dentalis die Voraussetzung zu schaffen, um dem Recht auf Niederlassungsfreiheit, aber letztlich auch dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit Genüge zu tun.

Meine Damen und Herren! Auch bei positiver Betrachtung dieser Änderung erhebt sich sehr wohl die Frage, wo die österreichische Nationalstaatlichkeit in diesen Bereichen bleibt. Wurde uns nicht vor dem EU-Beitritt immer wieder von der Bundesregierung erklärt, daß wir uns in der


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